Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
Stiftungen. tragen, welche* in Absicht auf die Verwendung etwaiger Ueberschüsse von dein auf Zulagen für die Mannschaft bestimmten Erträgnisse dem Kriegs - Ministerium die Anträge zu erstatten hat. (Section III, Abth. 7, ^ir. 4962, vom 15. December 1856.) Militär-Grenz-Gemeinde-Schulen-Stiftung des pensionirten Majors Basilius Ostoic Edler v. Liöwenheim, aus Anlass der glücklichen Lehensrettung Seiner k. k. Apostolischen Majestät Franz Joseph I. Das Stiftungs - Capital besteht in einer National-Anlehens-Haupt- Obligation pr. 500 fl., von deren jährlichen 5percentigen Interessen pr. 25 fl. in Silber-Münze am 18. Februar eines jeden Jahres, als am Tage der glücklichen Lebensrettung Seiner k. k. Apostolischen Majestät, die fähigsten und bestconduisirten Schüler der vier Gemeinden Jassenova, Lagerdorf, Duplái und Rothkirchen im Serbisch-Banater Grenz-Regimente mit Prämien von 1 fl., 1 fl. 20 kr., 1 fl. 40 kr. und 2 fl. C. M. betheilt werden sollen. Das Verleihungsrecht steht über Vorschlag der Lehrer, Orts-Geistlichen und Schulen-Aufseher dem jeweiligen Commandanten des benannten Grenz-Infanterie- Regiments Nr. 14 zu. (Section III, Abth. 8, Nr. 2559, vom 20. Mai 1856.) **2. Bischof özegovic’sche Convict-Stiftung für arme Gymna3ial- Sehülcr in Zengg. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei, auf die Stiftung vinculirten Natio- nal-Anlehens-Haupt-Obligadonen über 23.000 fl., und 5000 fl., von deren jährlichen 5percentigen Interessen in Silber sowohl die Verpflegung der Zöglinge und des Convicts-Vorstehers, nebst Bedienung, wie auch die Erhaltung des Conviets-Gebäudes innerlich und äusserlich bestritten werden soll. Ausser den Stiftlingen werden auch andere wohlgesittete und brave Gymnasial-Schüler gegen Bezahlung nach Zulässigkeit des Raumes in dieses Convict aufgenommen und auf gleiche Weise mit den Stiftlingen verpflegt. Der Betrag des Kostgeldes, sowie die Anzahl der Stiftlinge und Zahl- Zöglinge, wird, den Zeitverhältnissen entsprechend, immer einen Monat vor dem Beginne des Schuljahres durch den jeweiligen Zengger Diöcesan-Bischof bestimmt werden; doch sollen aus Gesundheits-Rücksichten und zur leichtern Ueberwaehung der Jugend, vorläufig, und so lange keine grösseren Räumlichkeiten für diese Anstalt hergestellt sein werden, die Stiftlinge und Zähl-Zög- linge zusammen die Zahl 32 nicht überschreiten. Die Protection und Oberleitung- dieses Institutes, sowie die Aufnahme der Stift- und Zahl-Zöglinge in dasselbe, steht auf Lebensdauer dem Stifter zu. (Abth. 16, Nr. 3917, vom 15. October 1860, und Abth. 10, Nr. 1813, vom 4. Juni 1862.) 1*3. Aus dem Erträgnisse eines zu Pancsova zur Feier der glücklichen Lebensrettung Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I. abgehaltenen Concertes, und einer vom Feldzeugmeister Grafen Coronini gewidmeten Ergänzungs-Summe. Das Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 20011., von dessen jährlichen Interessen am 12. März, als dem Tage der kirchlichen Feier der glücklichen Wiedergenesung Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph L, ein wahrhaft armes und verdientes Individuum der Militär-Communität Pancsova betheilt werden soll. Das Recht der Verleihung steht dem jeweiligen Bürgermeister der Militär- Communität, unter der Bedingung zu, die Wahl der Brigade anzuzeigen. (Section III, Abth. 8, Nr. 2952, vom 10. November 1853.) fc!*. Des Gutsbesitzers Johann B’ausperll, Wladik von Drachen« (hat in Mähren. 821