Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
Stiftungen. 819 Das Verleihungsrecht steht nach dem Absterben des Stifters dem croatisch-sla- vonischen Landes-General-Commando einvernehmlich mit der gleichnamigen Statthalterei zu. (B. 5760, vom 27. November 1847, u. Abth. 16, Nr.968, vom 13. März 1860.) 3*2* Des Samuel Kann« in Folge eines Vergleiches, welcher zur Beilegung eines Rechtsstreites bezüglich einer Frucht- und Victualien-Lieferung für die k. k. Armee abgeschlossen wurde, eine Stiftung für mittellose und erwerbsunfähige Witwen und Waisen besonders verdienstvoller Militär-Ver- pflegs-Unter-Parteien. Das Stiftungs-Capital besteht in Spercentigen Staats-Schuldverschreibungen zusammen pr. 2700 fl. Oesterr. Währung, von dessen Interessen vier Stiftungs-Genüsse, jeder zu 32 fl. 6 kr. jährlich verliehen werden. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 3343, vom 8. Juli 1862.) 33« Des Hofkriegs-Rathes und Artillerie-Obersten Franz v. Köchl, für acht arme Kinder von Kriegs-Minisferial-Kanzlei-Beamten, und zwar für Mädchen bis zum 18., und für Knaben, welche sich den Wissenschaften und Künsten widmen, bis zur Vollendung ihrer Studien, für Niehtstudirende aber bis zum 20. Lebensjahre, welche jedes mit jährlich 100 fl., dermal 80 fl. C. M. zu betheilen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in 19.470 fl. in Staats - Schuldverschreibungen mit einem jährlichen Interessen-Ertrage von 786 fl. 33 kr. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium, die Vermögens-Verwaltung der nieder-österreichischen Statthalterei zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 9393, vom 7. September 1833.) 3*4. Des Majors Kretsclunaier v. Treukampf, für einen ehelichen krüppelhaften Nachkommen eines k. k. Militärs vom Oberlieutenant abwärts, oder eines im Range äquiparirenden k. k. Militär-Beamten. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M. Das Ernennungsrccht und die Obsorge über die Stiftung steht dem Kriegs- Ministerium zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 3239, vom 27. Mai 1833.) 35« Tena’sche Stiftung für mittellose Officiere, Parteien, Beamte und die Mannschaft der technischen Artillerie im k. k. Arsenale in Wien, sowie für deren Gattinnen, Witwen, Kinder und Waisen, welche, im Falle sie in unverschuldete Nothlage gerathen, aus den Stiftungs-Interessen, nach dem Ermessen der Arsenals-Direction, zu betheilen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in der Spercentigen Staats-Schuldver- schreibuug Nr. 11,986 pr. 1500 fl. C.M. (Abth. 9, Nr. 3006, vom 21. Juni 1862.) Nachtrags-Bestimmung zu der Johann und Alfred Tenar/- schen Stiftung. Das Stiftungs-Capital wurde durch den Civil-Ingenieur Alfred Lenz um 1000 fl., bestehend in einer Spercentigen Staats-Obligation Oesterr. Währung, mit der Bestimmung vermehrt, dass auf die Betheilung aus dem gegenwärtig bestehenden Stiftungs-Fonde, nämlich den Spercentigen Staats-Obligationen, Nr. 11.986, pr. 1500 fl. C. M., und Nr. 3116, pr. 1000 fl. Oesterr. Währung, auch die Civil-4rbeiter im k. k. Artillerie-Arsenale, sowie deren Gattinnen, Witwen, Kinder und Waisen in demselben Masse, wie die Officiere etc., Anspruch haben sollen. (Abth. 9, Nr. 7083, vom 23. September 1864.) Weitere Nachtrags-Bestimmung. Der Bildhauer Joseph Gröbiner hat 20 Stück Ducaten, als den ihm zuerkannten Ehrenpreis für das gelieferte Modell der Statue Carls V., 52 *