Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

Stiftungen. 813 Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen Verlosungs-Obligation Nr. 28.107 pr. 300 fl. C. M. Die Betheilung mit den Interessen steht dem jeweiligen Regiments-Comroan- danten zu. (Abth. 9, Nr. 153, vom 13. Jänner 1861.) V. Der zu Hermannstadt verstorbenen Helene Blaumann« für zwei Waisen evangelischer Religion, welche bei dem Landes-General-Commando zu Hermannstadt dienen und noch unverheirathet sind; im Falle aber keine elternlosen Prakticanten vorhanden sind, für zwei andere bei diesem General-Commando dienende unverheirathete Beamte evangelischer Religion. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen National-Anlehens- Obligation pr. 3920 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 20, Nr. 1239, vom 30. Mai 1837.) 8. Des Apothekers Joseph Blühweiss zu Beiovar, bestehend in einem Capital pr. 2076 fl. C. M. in 4percentigen Staats-Obligationen, wovon die Interessen der einen Capitals-Hälfte alle 4 Jahre zur Ausstattung eines verwaisten armen Bürgermädchens bei ihrer Verehelichung zu Be- lovár; — die Interessen der anderen Capitals-Hälfte aber zu Gunsten zweier der ärmsten bürgerlichen Handwerker ebendaselbst zur Anschaffung von Handwerkszeugen und Materialien zu gleichen Theilen verwendet werden sollen. Das Verleihungsrecht hat die Belovárer Militär-Coimnunität. (B. 4567, vom 15. October 1843.) 9. Des Feldkriegs-Kanzlisten Jacob Bonomo, für einen Feld- kriegs-Kanzlei-Prakticanten oder Adjuncten italienischer Abkunft. Das Capital besteht in zwei Spercentigen verlosten Staats-Schuldver­schreibungen pr. 4325 fl. C. M. Die Auswahl der zu Betheilenden steht dem commandirenden Generale in Italien, die Bestätigung dem Kriegs-Ministerium zu. (L. 671, vom 17. März 1853.) Nachtrags-Bestimmungen. Die Interessen können, der Stiftung des Feldkriegs-Kanzlisten Jacob Bonomo gemäss, in Zukunft nicht mehr einem Prakticanten oder Adjuncten der Feldkriegs-Kanzlei zugewendet wer­den, weil in Folge Allerhöchster Bestimmung die Feldkriegs-Kanzlei- Beamten einzugehen haben und ihr Dienst durch Officiere, beziehungsweise Stabs-Feldwebels, zu versehen ist. Das Kriegs-Ministerium findet daher zu bestimmen, dass auf die Interessen aus der Jacob Bonomo’schen Stiftung vom Jahre 1859 an Beamte italienischer Abkunft der X. bis XII. Diäten-Classe, welche bei der Militär- Administration dienen, von guter Conduite und Reinheit der politischen Ge­sinnung sind, Anspruch haben sollen. Zu den Beamten, welche zur Betheilung aus obiger Stiftung geeignet erscheinen, sind zu rechnen: die Kriegs-Casse-Beamten, die Militär-Ver- pflegs-Beamten, die Militär-Rechnungs-Beamten, die Armee-Registraturs- Beamten, dann die Militär-Bau- und Material-Verwaltungs-Beamten. (Abth. 6, Nr. 328, vom 28. Jänner 1859.) 10. Des Stabs-Feld-Arztes Franz Brendl v. Sternburg. Das Capital besteht in einer 4percentigen Obligation pr. 1000 fl., wovon die Interessen mit jährlichen 40 fl. zur Prägung einer goldenen Preis- Medaille bestimmt sind, welche an einen Feld-Arzt der k. k. Armee zu

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