Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

Das Stiftungs-Capital besteht gegenwärtig in 93.810 fl. in verschie­dener Währung. Die Stiftungs-Genüsse bestehen in Jahresbeträgen von 100 fl. und SO fl. C. M., und werden lebenslänglich über Vorschlag der Landes-General-Cominanden von dem Kriegs-Ministerium verliehen. (Section III, Abth. 4, Nr. 1893, vom 28. Februar 18SS.) 20. Kaiser Franz Joseph-Stiftung für die Witwen und Waisen der im Schlesvvig’schen Feldzuge 1864 gefallenen Officiere und Mannschaft mit 49 Stiftsplätzen ä jährlicher 130 fl., 100 fl., 80 fl. und SO fl., worunter 4 Plätze fiir die Witwen und Waisen der gebliebenen Marine-Mannschaft sy- stemisirt sind. Das Stiftungs-Capital besteht in 63.000 fl. Oesterr. Währung in Sper- centigen convertirten Obligationen, ferner einer 5percentigen Melallique- Obligation ä 1000 fl. C. M. und in 10.300 fl. in 3percentigen 1860er Staats­losen, dann mit dem gemeinsamen Ansprüche für Witwen und Waisen und die invalid gewordenen Krieger: in einem Fünftel Staatslose vom Jalne 183 J, einem Fürst Windisch-Grätz-Lose und zwei Graf Keglevich-Losen. Anmerkung. Die Stiftungsplätze fiir die in diesem Feldzuge invalid gewordenen Krieger des Officiers- und Mannschafts-Standes erscheinen mit dem bezüglichen Stiftungs-Capitale bei den Militär-Stiftungen für Invalide aulgeführt. (C. K. Nr. 2123, vom 4. Juli 1865.) 21« Auf Veranlassung der Kreis-Hauptleute zu Iglau und Znaim, Leopold Ritter v. Gersch und Carl Czikan. Das Capital besteht in einer 2percentigen Hofkammer-Obligation pr. 1100 fl. C. M., und die Widmung ist für dürftige Waisenkinder des Infanterie- Regiments Nr. 8. Die Vertheilung der Interessen steht dem jeweiligen Regiments-Inhaber zu. (D. 12, vom 27. Jänner 1831.) 22* Des Platz-Obersten August Freiherrn v. Godart, für mittellose Officiers-Töchter. Das Capital besteht in 6 Stück Bank-Actien pr. 12.000 fl. C. M., wovon die Dividenden alljährig zu gleichen Theilen den errichteten 4 Stiftungs­plätzen zuzuweisen sind. Von diesen Plätzen sind vor allen anderen den le­digen Töchtern des pensionirten Majors, vormaligen Platz-Hauptmannes Rit­ter Savageri, Clementine und Wilhelmine, je Ein Stiftungsplatz zu verleihen; ferner sollen unter den Waisen vor allen anderen die Töchter des pens. Obersten, vormaligen Platz-Oberstlieutenants Franz Vellmar, dann die Toch­ter des pensionirten Hauptmannes Carl Maceovits, und nach diesen die Töchter des pensionirten Platz-Majors, vormaligen Genie-Hauptmannes Leonhard Freiherrn de Vaux den Vorzug haben. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (L. 589, vom 20. Februar 1851.) 23* Der Gräfin Maria Josepha v. Goltz. Für vier arme pensionsunfähige Militär-Officiers-Witwen, welche mit den Zinsen eines Capitals von 24.000 fl. C. M. zu betheilen sind. Das Verleihungsrecht besitzt das Kriegs-Ministerium. (D. 638, vom 22. Februar 1825.) 2%. Der Oberlieutenants - Witwe Theresia Gräfin Gourcey- Droitaumont. Fiir drei Töchter adeliger Stabs-Officiere, welche in den Genuss der Stiftungs-Interessen jährlicher 300 fl. des Stiftungs-Capitals von 6342 fl. C. M. in 3percentigen Obligationen, erst nach dem Ableben der Majors­Stiftungen. 8 03

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