Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

Stiftung für sechs im Feldzuge 1859 verwundete und arbeitsunfähig gewor­dene k. k. Krieger. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung von 6000 fl., deren Interessen die sechs Invaliden lebenslänglich zu beziehen haben. Das Präsentations-Recht steht den Vorständen der Gesangs-Vereine, und nach Auflösung dieser Vereine dem jeweiligen Chef der nieder-österreichischen Landes-Be- hörde zu. Das Verleihungsrecht hat das Kriegs-Ministerium auszuiiben. (Abth. 15, Nr. 41, vom 9. März 1860.) 345 • Des Wiener Grosshandlungs-Gremiums vom Jahre 1813 u. 1814. Zur Unterstützung verdienter und hilfsbedürftiger Officiere vom Haupt­manne oder Rittmeister abwärts, welche in einem der Feldzüge der Jahre 1813, 1814 und 1815 invalid geworden, und verheirathet sind. Das Capital beträgt 80.947 fl. C. M. in 2t/3percentigen verlosten und un- verlosten Obligationen. Es erhalten von den Interessen 5 Officiere jeder 120 fl. C. M. 10 „ „ 80 „ „ 15 „ „ 40 „ „ Nach ihrem Tode treten ihre Witwen in denselben Genuss. Das Kriegs-Ministerium hat das Verleihungsrecht. (D. 564, vom 16. Februar 1815.) 346* Des Wiener Grosshandlungs-Gremiums, zwei Militär-Stiftun­gen in folgender Art: A. Für zehn k. k. Krieger, Unter-Officiere und Gemeine, welche in dem Feldzuge 1859 erblindet oder verstümmelt und invalid wurden. Das Stiftungs-Capital besteht in 21.757 fl. 47 kr. in öffentlichen Obliga­tionen, von dessen Interessen jeder Stiftling den Genuss jährlicher 100 fl. Oesterr. Währung lebenslänglich bezieht. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. B. Für zwei Stiftungs-Plätze in dem Oedenburger Officiers-Töchter-Er- ziehungs-Institute. Das Stiftungs-Capital besteht in 12.120 fl. in öffentlichen Obligationen. Die Verleihung der beiden Stiftungs-Plätze steht dem Grosshandlungs-Gre- inium, das Vorschlagsrecht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 15, Nr. 661, vom 2. April 1860.) 34?. Des Pfarr-Amtes zu Windisch-Garsten, als Ergebniss einer von der dortigen Geistlichkeit am Tage des Allerhöchsten Geburts­festes Seiner k. k. Apostolischen Majestät des Kaisers Franz Joseph 1. ein­geleiteten Sammlung, für einen invaliden dürftigen Krieger aus den Jahren 1848 und 1849 der Pfarrgemeinde Windisch-Garsten, oder einer der benach­barten Pfarren. Das Stiltungs-Capital besteht in einer »percentigen Staats-Schuld­verschreibung pr. 300 fl. C. M. Das Ernennungsrecht steht dem geistlichen Vorstande der genannten Pfarre zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 1509, vom 16. Februar 1855.) 348« Feldmarschall Fürst Windisch-Grätz-Invaliden-Stiftung für die in den Feldzügen 1848—1849 invalid gewordenen Soldaten böhmischer Regimenter vom Unter-Officier abwärts, in deren Ermanglung für Invaliden böhmischer Regimenter überhaupt. Der Fond besteht in 30.823 fl. in Einlags-Rüchern der böhmischen Spar- Casse und in vier Losen des fürstlich Windisch-Grätz’schen Anlehens. Der Prager Stadtrath besorgt die Vermögens-Verwaltung. Stiftungen. 797

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