Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
Stiftungen. 793 nämlich am 12. März, einer von den in Mailand am 6. Februar 1853 verwundeten Soldaten, der die meiste Berücksichtigung verdient, durch seine ganze Lebensdauer betheilt werden soll, nach seinem Absterben aber diese Interessen alljährlich an zwei verdiente Invaliden zu gleichen Theilen auszufolgen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen Staats-Schuldverschreibung Nr. 2171, vom 1. November 1852, pr. 200 fl. C. M. Die Bestimmung der zu Betheilenden ist seit dem Tode des Feldmarsehalls Grafen Radetzky dem Kriegs-Ministerium anheimgestellt. (Section Ilf, Abth. 4, Nr. 1862, vom 28. Februar 1866.) 333» Des Gutseigenthümers von Knydance in Galizien, Johann v. To- rosiewiez, für drei invalide Krieger ohne Unterschied der Nationalität, welche jährlich am Geburtsfeste Seiner Majestät des Kaisers mit den Interessen des Stiftungs-Capitals pr. 300 fl. in galizischen Grund-Entlastungs- Obligationen betheilt werden sollen. Das Verleihungsrecht, steht dem Landes-General-Commando in Galizien zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 17.683, vom 31. December 1866.) 334* Des Rittmeisters Franz Trauschke. Das Capital besteht in 210 fl. Oesterr. Währung, von dessen Interessen jährlich am 4. October drei Invalide der sogenannten Wahnsinnigen-Cham- brée im Tyrnauer Invalidenhause betheilt werden. Das Verleihungsrecht hat das Landes-General-Commando in Ungarn. (D. 3689, vom 26. August 1831.) 33«>. Der Gebrüder Jacob und Isak Treves. Das Capital besteht in drei 5percentigen, in C. M. verzinslichen Staats- Schuldverschreibungen, im Gesammtbetrage pr. 2100 fl. C. M., zu Gunsten der Invaliden des Militär-Invalidenhauses in Wien. Die Verwaltung desselben und die Vertheilung der Interessen steht der Invalidenhaus-Commission zu. ' (D. 4629, vom 22. September 1828.) 336* Des zu Triest während der Kriegsdauer im Jahre 1859 bestandenen patriotischen Hilfs-Vereines für invalide Kripger des Mannschafts-Standes aus dem Küstenlande, dann für die Witwen und Waisen dieser, sowie der vor dem Feinde gebliebenen Krieger. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen National-Anlehens- Obligation pr. 10.290 fl. C. M., wovon zehn Stiftungs-Plätze, jeder zu 50 fl. Oesterr. Währung jährlich, gegründet wurden. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 16, Nr. 6613, vom 23. October 1860.) 33 7» Der Stadt Triest. Für im Feldzuge 1849 vor Peterwardein verwundete und invalid gewordene Krieger vom Feldwebel abwärts des Infanterie-Regiments Graf Wimpffen Nr. 22, und in deren Ermanglung für andere vor dem Feinde verwundete und invalid gewordene Krieger dieses Regiments. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung von 4800 fl. C. M. Das Recht der lebenslänglichen Betheilung von höchstens zehn derlei Kriegern steht dem jeweiligen Commandanten des genannten Regiments zu. (Abth. 9, Nr. 3066, vom 22. Juni 1862.) 338. Der Stadt-Gemeinde Troppau aus den Stadt-Renten für zehn schlesische Invaliden aus dem Feldzuge 1859, mit Bevorzugung jener der