Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
752 Stiftungen. der in Jassy einmarsehirten k. k. Truppen, welche aus den Infanterie- Regimentern Nr. 37 und Nr. 53, dann aus dem Huszaren-Regimente Nr. 4 und aus dem Uhlanen - Regimente Nr. 7 bestanden, mit den Stiftungs- Capitals-Interessen betheilt werden soll. Das Stiftungs-Capital besteht in einer opercentigen National-Anlehens- Obligation. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 6256, vom 18. Juni 1855.) 124> Eines ungenannt sein wollenden Wohlfhäters. Aus Anlass der Allerhöchsten Vermählung Seiner Apostolischen Majestät des Kaisers Franz Joseph I. Zur Betheilung eines verdienten Unter-Officiers vom 4. Bataillon des Infanterie-Regiments Nr. 48, am 24. April jeden Jahres. Das Stiftungs-Capital besteht in einer opercentigen National-Anlo- hens-Obligation. Das Ernennungsrecht steht dem Commandanten des 4. Bataillons zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 2972, vom 26. März 1855.) 135« Des ungarischen Landes- und Gerichts-Advocaten Wilhelm Kahoransky, aus Ürme'ny. Das Capital besteht in einer 4percentigen verlosbaren Staats-Schuldverschreibung pr. HO fl., deren Interessen alljährlich am 19. April, dem Allerhöchsten Geburtsfeste Seiner Majestät des Kaisers Ferdinand, an zwei der im Dienste ältesten und wohlverdientesten Gemeinen des Infanterie- Regiments Nr. 2 zu vertheilen sind. Die Betheilung ist dem jeweiligen Commandanten des gedachten Regiments überlassen. (L. 579. vom 18. Februar 1840.) 136* Des Capitulars der Abtei Melk, Chrysostomus Zimmerman, zur bleibenden Erinnerung an die Ankunft Ihrer k. k. Majestäten in Grosswardein am 16. Mai 1857, für einen würdigen und braven Gendarmen des Postens Margittá in Ungarn, einschliessig des jedesmaligen Posten-Commandanten. Das Stiftungs-Capital besteht in einer opercentigen National-Anlehens- Obligation per 100 fl. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen respicirenden Stabs-Officiere und das Ernennungsrecht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 2826, vom 7. September 1857.) B. Für Invalide. J. Krainerisehe Adelsberger Grotten-Invalid en-Stiftung zur Betheilung Eines oder mehrerer im Allerhöchsten Dienste invalid gewordener, in keinem Invalidenhause untergebrachter Krieger, wobei die in Adelsberg, und in deren Ermanglung andere in Krain geborne Invaliden den nächsten Anspruch haben. Das bei der Landes-Haupt-Casse zu Laibach deponirte Stiftungs-Capital besteht in 41 2percentigen Staats-Obligationen, zusammen pr. 1000 fl. Die Betheilung hat alljährlich am 11. März, an welchem Tage im Jahre 1857 der Allerhöchste Besuch Ihrer k. k. Majestäten in der Grotte zu Adelsberg stattfand, zu geschehen. Das Betheilungsrecht steht dem jeweiligen politischen Landes-Chef in Krain zu. (Abth. 20, Nr. 3003, vom 17. September 1857.)