Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

728 Stiftungen. Das Patronatsrecht über die Stiftung steht dem jeweiligen fungirenden Erz­bischöfe und Metropoliten der griechisch-nicht-unirten Kirche zu Carlowitz , oder wo derselbe seinen Sitz haben dürfte, zu; das Kriegs-Ministerium aber trägt die Obsorge für die genaue Erfüllung der stifterischen Anordnung, sowie für die unge­schmälerte Erhaltung des Stiftungs-Capitals als eines für immerwährende Zeiten unangreifbaren Fondes. (Abth. 10, Nr. 3316, vom 3. October 1862.) S. Des Grundbesitzers zu Jászbérény und Bezirks-Capitäns zu Félegy­háza, Martin v. Bartsik, für zwei Mann des Huszaren-Regiments Nr. 12, vom Wachtmeister abwärts, ohne Unterschied der Religion, welche aus dem Jász-Cumanier Districte abstammen, und deren Treue, Tapferkeit und un- tadelhaftes Leben vorzüglich anerkannt ist. Das Stiftungs-Capital besteht in einer öpercentigen National-Anlehens- Obligation pr. 220 fl., deren Interessen jährlich am 2. December, als dem Tage des Regierungs-Antrittes Seiner kaiserlich-königlichen Apostolischen Majestät, des regierenden Kaisers Franz Joseph I., vertheilt werden sollen. Das ßetheilungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 2268, vom 1. August 1857.) 3» Des Second-Rittmeisters Wilhelm Edlen v. Bath. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen verlosten Staats- Schuldverschreibung pr. 265 11., wovon die Interessen auf monatliche Zula­gen für einen gut eonduisirten, sich selbst reengagirenden Unter-Officier, oder in dessen Ermanglung für zwei sich selbst reengagirende Gemeine von guter Conduite des Uhlanen-Regiments Nr. 6 gewidmet sind. Das Betheilungsrecht ist dem jeweiligen Regiments-Commandanten übertragen. (D. 1671, vom 25. Juli 1844.) 4. Des Franz Battistig v. Rothenfeld. Das Capital bestellt in 149 fl. 10 kr. Für einen verdienstlichen ver- heiratheten, mit Kindern belasteten Gemeinen des Linien-Infanterie- Regiments Nr. 31, jährlich am 6. October, als dem Tage, an welchem Görz im Jahre 1813 wieder an die österreichische Monarchie zurückiiel, zu ver­leihen. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Oberst dieses Regiments. (C. 1002, vom 21. September 1819.) 5. Des Herrn Feldmarsehall-Lieutenants und Inhabers des Infanterie- Regiments Nr. 55, Freiherrn Friedrich Bianchi, Duca di Casa Lanza, für das genannte Regiment, zur Erinnerung, dass es den Namen Bianchi bereits durch 50 Jahre ehrenvoll trägt. Die Interessen des in einer 5per- centigen Metallique-Obligation pr. 1000 fl. C. M. bestehenden Stiftungs- Capitals, sind zur Aneiferung der mit der Waffe dienenden präsenten Indivi­duen des Regiments, an eines oder mehrere derselben, welche verdienst­voll oder sonst würdig sind, jährlich am 2. März zu erfolgen. Die Wahl der oder des zu Betheilenden steht über Vorschlag des Regiments dein Regiments-Inhaber, und in dessen Ermanglung dem Regiments-Commandanten zu. (Abth. 9, Nr. 4197, vom 31. Juli 1861.) 6. Der Freiin Leonie Bianchi, gebornen Gräfin Beckers, Ge­mahlin des Feldmarsehall-Lieutenants und Regiments-Inhabers Freiherrn Bianchi, Duca di Casa Lanza, wornach die Interessen des Stiftungs-Capitals, bestehend in einer 5percentigen Metallique-Obligation pr. 1000 fl. C. M., zur Beihilfe für solche Individuen des Infanterie-Regiments Nr. 55 verwendet werden sollen, welche durch Krankheit in aussergewöhnliche Auslagen versetzt wurden.

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