Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)

Anhang

850 Stiftungen. 13» Des Bauholzhändlers Bernhard Pollak junior, zur Betheilung von verdienstvollen activen und arbeitsunfähigen Civil-Arbeitern im k. k. Ar­tillerie-Arsenale, dann eventuell zur Betheilung von Witwen und Waisen von Ober- und Unter-Offieieren, die im genannten Arsenale gedient haben. Das Stiftungs-Capital besteht in Spercentigen Staats-Schuldverschrei­bungen des Lotto-Anlehens vom Jahre 1860 im Gesammt-Nennwerthe von 1000 fl. Oesterr. Währung. Das Betheilungsrecht steht dem jeweiligen Arsenals-Director zu. (Abth. 9, Nr. 6574, vom 31. August 1864.) itft, Wilhelm Graf von Reichenkaeh-IjessonitaCsche Marine- Invaliden-Stiftung für die Invaliden aus dem am 6. Mai 1864 bei Helgoland stattgehabten Seetreffen, und die Witwen und Waisen der in demselben Ge­bliebenen. In deren Ermanglung für die Invaliden mit gleichen Eigenschaften aus späteren Seegefechten. Bestehend in Einem Platze ä 100 fl. Oesterr. Währung jährlich für einen invaliden Officier oder für die Witwe und Waise eines vor dem Feinde geblie­benen Officiers der k. k. Kriegs-Marine, dann in vier Plätzen ä 50 fl. jährlich für invalide Krieger vom Feldwebel ab­wärts oder den äquiparirenden Chargen der k. k. Kriegs-Marine, und in vier Plätzen ä 50 fl. jährlich für Witwen und Waisen der vor dem Feinde gefallenen Krieger des Mannschafts-Standes der k. k. Marine. Das Stiftungs-Capital besteht in 4percentigen Staats-Obligationen des Lotto-Anlehens vom Jahre 1854, im Betrage von 12.500 fl. C. M., und wird in der Casse der Kaiserin Maria Anna-Stiftung aufbewahrt. Das Verleihungsrecht steht dem k. k. Marine-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 8154, vom 3. November 1864.) 15, Des Carl Edlen von Schlosser, zur Betheilung Eines im Schles- wig-Holstein’schen Feldzuge 1864 durch Verwundung invalid gewordenen Gemeinen oder Unter-Officiers von besonders würdiger Haltung, mit den Stiftungs-Interessen, am 18. August jährlich. In Ermanglung eines solchen Invaliden hat ein anderer Invalide, der sich auf dem Schlachtfelde auszeichnete, und in dessen Ermanglung ein anderer wohlverdienter k. k. Militär die Interessen zu beziehen. Das Stiftungs-Capital besteht in 400 fl. Oesterr. Währung in Anlehens- Losen vom Jahre I860. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen commandirenden Generalen in Böhmen zu. (Abth. 9, Nr, 8370, vom 15. November 1864.) 16» Des Lieutenants Johann Seidl. I. Für sechs dienende Gemeine des Kürassier-Regiments Nr. 8. Hierbei sollen treue und brave, vor dem Feinde sich ausgezeichnete Soldaten den Vorzug haben. Das Stiftungs-Capital besteht in einer b’percentigen siebenbürgischen Grund-Entlastungs-Obligation pr. 1450 fl. C. M. Das Verleihuugsreeht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. II. Für eine dürftige Subaltern-Officiers-Witwe, welche auf eine Ver­sorgung vom Staate keinen Anspruch hat. Das Stiftungs-Capital besteht in einer apereentigen galizischen Grund- Entlastungs-Obligation pr. 1200 fl. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 6875, vom 17. September 1864.)

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