Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)

Anhang

847 Anhang. Neu zugewachsene Stiftungen. 1. Seiner kaiserlich-königlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Ferdinand Maximilian von Oesterreich, k. k. Vice-Admi­rals und Marine-Commandanten, anlässig Seines Scheidens aus dem Verbände Seiner Majestät Kriegs-Marine, behufs Annahme der mexicanischen Kaiser­krone, unter dem Namen: ,,Erzherzog Ferdinand Maximilian Marine-Invalidcn-Stiftung” für sechs der ältesten Marine-Invaliden der Unter-Officiers-Charge, die mit den jährlichen Stiftungs-Interessen zu betheilen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in bpercentigen Staats-Obligationen, und zwar 5000 fl. Oesterr. Währung und 7000 fl. C. M., zusammen 12.000 fl., und wird in der Casse der Kaiserin Maria Anna-Stiftung aufbewahrt. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Marine-Commandanten zu. (Abth. 9, Nr. 8134, vom 3. November 1864.) Das Damen-Comité zu Hadersleben in Schleswig, für die vor dem Feinde in Folge Verwundung realinvalid gewordene Mannschaft aus dem Jahre 1864. Mit den Interessen des Stiftungs-Capitales ist je Ein Mann der Infanterie-Regimenter Nr. 27 und 30, vom Feldwebel abwärts, welcher im Feldzuge 1864 vor dem Feinde in Folge Verwundung invalid geworden ist, bis zu seinem Tode zu betheilen. In Ermanglung Ein Mann von jedem dieser Regimenter, der in einem späteren Feldzuge Krüppel geworden ist. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spereentigen National-Anlehens- Obligation pr. 1200 fl. C. M. Das Vorschlagsrecht haben die Commandanten der genannten Regimenter, das Verleihungsrecht der Feldmarschall-Lieutenant Freiherr v. Gablenz, und nach seinem Ableben das Kriegs-Ministerium. (Abth. 9, Nr. 9177, vom 13. October 1864.) 3* Des Doctors der Rechte Heymann Baruch Eevy zu Hamburg, für die fünf tapfersten und verdienstvollsten Krieger aus dem Stande der Unter-Officiere und Gemeinen des Infanterie-Regiments Nr. 27. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 1000 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 9, Nr. 7788, vom 26. October 1864.) tt. Invalidenfond für das Herzoglhum Bukowina, gegründet durch eine in diesem Herzogthume veranstaltete Sammlung. Von den Stiftungs-, respective Fonds-Interessen, sollen jährliche und lebenslängliche Unterstützungen im Retrage von 25 fl. Oesterr. Währung an

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