Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)
Anhang
Stiftungen. 817 Banater Regimente zu Theil werden sollen, welcher von dem jeweiligen Obersten dieses Regiments im Einvernehmen mit dem Dechante für den fleissigsten und sittlichsten anerkannt wird. (B. 3609, vom 26. September 1839.) 41» Aus den Vermächtnissen des Hauptmannes Franz Maria Freiherrn v. Ochelzky, des Wiener Bürgers Johann Michael Rudolf und des Reichstädter Dechanten Franz v. Sckönfeld, dann aus den Spenden mehrerer Patrioten in Böhmen während der Kriegsjahre von 1807 bis 1814 für die Militär-Bade-Anstalt zu Schönau. Das Capital besteht in öffentlichen Fonds-Obligationen im Nennwerthe von 34.645 fl. 46 kr., wovon ein Theil im Betrage von 14.306 fl. 14 kr. zur Unterstützung der das Bad zu Schönau bei Teplitz gebrauchenden mittellosen Officiere, der andere im Betrage von 20.339 fl. 32 kr. auf Zulagen für die zum Gebrauche des Bades nach Schönau kommende Militär-Mannschaft bestimmt ist. Die Verwaltung des Stiftungs-Erträgnisses, sowie die Vertheilung der Unterstützungs-Beträge an Officiere ist dem Landes-General-Commando zu Prag übertragen, welches in Absicht auf die Verwendung etwaiger Ueberschüsse von dem auf Zulagen für die Mannschaft bestimmten Erträgnisse dem Kriegs - Ministerium die Anträge zu erstatten hat. (Section III, Abth. 7, Nr. 4962, vom 15. December 1856.) 42* Militär-Grenz-Gemeinde-Sehulen-Stiftung des pensionirten Majors Basilius ©stoic Edler v. Löwenhciiu, aus Anlass der glücklichen Lebensrettung Seiner k. k. Apostolischen Majestät Franz Joseph I. Das Stiftungs - Capital besteht in einer National-Anlehens-Haupt- Obligation pr. 50Ö fl., von deren jährlichen 5percentigen Interessen pr. 25 fl. in Silber-Münze am 18. Februar eines jeden Jahres, als am Tage der glücklichen Lebensrettung Seiner k. k. Apostolischen Majestät, die fähigsten und bestconduisirten Schüler der vier Gemeinden Jassenova, Lagerdorf, Duplái und Rothkirchen im Serbisch-Banater Grenz-Regimente mit Prämien von 1 fl., 1 fl. 20 kr., 1 fl. 40 kr. und 2 fl. C. M. betheilt werden sollen. Das Verleihungsrecht steht über Vorschlag der Lehrer, Orts-Geistlichen und Schulen-Aufseher dem jeweiligen Commandanten des benannten Grenz-Infanterie- Regiments Nr. 14 zu. (Section III, Abth. 8, Nr. 2559, vom 20. Mai 1856.) 43. Bischof Ozegovic’sche Convict-Stiftung für arme Gymnasial- Schüler in Zengg. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei, auf die Stiftung vinculirten Natio- nal-Anlehens-Haupt-Obligationen über 23.000 fl., und 5000 fl., von deren jährlichen 5percentigen Interessen in Silber sowohl die Verpflegung der Zöglinge und des Convicts-Vorstehers, nebst Bedienung, wie auch die Erhaltung des Convicts-Gebäudes innerlich und äusserlich bestritten werden soll. Ausser den Stiftlingen werden auch andere wohlgesittete und brave Gymnasial-Schüler gegen Bezahlung nach Zulässigkeit des Raumes in dieses Convict aufgenommen und auf gleiche Weise mit den Stiftlingen verpflegt, Der Betrag des Kostgeldes, sowie die Anzahl der Stiftlinge und Zahl- Zöglinge, wird, den Zeitverhältnissen entsprechend, immer einen Monat vor dem Beginne des Schuljahres durch den jeweiligen Zengger Diöcesan-Bischof bestimmt werden; doch sollen aus Gesundheits-Rücksichten und zur leichtern Ueberwachung der Jugend, vorläufig, und so lange keine grösseren Räumlichkeiten für diese Anstalt hergestellt sein werden, die Stiftlinge und Zahl-Zöglinge zusammen die Zahl 32 nicht überschreiten. Die Protection und Oberleitung1 dieses Institutes, sowie die Aufnahme der Stift— und Zahl-Zöglinge in dasselbe, steht auf Lebensdauer dem Stifter zu. (Abth. 16, Nr. 3917, vom 15. October 1860, und Abth. 10, Nr. 1813, vom 4. Juni 1862.) (Gedruckt am 17. März 1865.) 52