Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)
Anhang
Stiftungen. 809 Das Verleihungsrecht steht dem Commandanten der Wiener Garnisons-Spitäler Nr. 1 und 2 zu. Mit der Verwaltung der Stiftung ist das Wiener Garnisons-Spital Nr. 1 betraut. (Abth. 18, Nr. 294, vom 9. April 1857.) tt» Des Garnisons-Caplans Johann Bednarovics, zu Verona, aus Anlass des für die ganze Monarchie erfreulichen Ereignisses der glücklichen Entbindung Ihrer Majestät der Kaiserin, zur Anschaffung von moralischen Büchern für das Garnisons-Spital zu Verona, sowie zur Anschaffung von Prämien für die Militär-Kinder-Elementar-Schule zu Verona. Das Stiftungs-Capital besteht in 8 Stück Spercentigen National-Anlehens- Obligationen ä 100 fl., zusammen 800 fl. C. M. (Abth. 6, Nr. 3397, vom 21. April 1859.) » 5* Des am 21. August 1855 verstorbenen k. k. Feldmarschall-Lieutenants und Regiments-Inhabers Friedrich Freiherrn v. ISiancbi, zum Ankäufe militärischer Bücher und Karten zum Gebrauche für das Officiers- Corps des Infanterie-Regiments Nr. 55. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei Spercentigen Metaliiques-Obli- gationen á 1000 fl., zusammen 2000 fl. C. M. Die Verwendung der Interessen zu obigem Zwecke steht dem jeweiligen Commandanten des Infanterie-Regiments Nr. 55 zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 9627-2, vom 25. Juli 1856.) 6* Des pensionirten Oberlieutenants Friedrich Binder. 1. Für zwei junge, befähigte Leute sächsischer Nation, welche als Ca- deten in die k. k. Armee sich assentiren lassen und unbemittelt sind. Das Stiftungs-Capital besteht in der Spercentigen Verlosungs-Obligation Nr. 28.106 pr. 3320 fl. C. M. Die Stiftungs-Interessen sind auf die Zulagen für beide Cadeten zu gleichen Theilen zu verwenden. Das Verleihungsrecht steht dem k. k. Landes-General-Commando für Siebenbürgen zu. 2. Für den zeitweise im Range ältesten Corporal der 11. Compagnie des k. k. Infanterie-Regiments Nr. 9, nachdem der Stifter mit dieser Compagnie zuerst im Feuer vor dem Feinde gestanden ist. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen Verlosungs-Obligation Nr. 28.107 pr. 300 fl. C. M. Die Betheilung mit den Interessen steht dem jeweiligen Regiments-Comman- danten zu. (Abth. 9, Nr. 153, vom 13. Jänner 1861.) 'S’. Der zu Hermannstadt verstorbenen Helene Blaumann, für zwei Waisen evangelischer Religion, welche bei dem Landes-General-Commando zu Hermannstadt dienen und noch unverheirathet sind; im Falle aber keine elternlosen Prakticanten vorhanden sind, für zwei andere bei diesem General-Commando dienende unverheirathete Beamte evangelischer Religion. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen National-Anlehens- Obligation pr. 3920 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 20, Nr. 1239, vom 30. Mai 1857.) 8. Des Apothekers Joseph Bliiliwefss zu Belovár, bestehend in einem Capital pr. 2076 fl. C. M. in 4pereentigen Staats-Obligationen, wovon die Interessen der einen Capitals-Hälfte alle 4 Jahre zur Ausstattung eines verwaisten armen Bürgermädchens bei ihrer Verehelichung zu Belovár; — die Interessen der anderen Capitals-Hälfte aber zu Gunsten ♦