Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)
Anhang
802 Stiftungen. 32. Des Anton Isidor Fürsten zu Lobkowitz. Siehe B, Nr. 114. 33* Des Feldmarschalls Gideon Freiherrn v. Loudon. Bestehend in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 732 fl. C. M., deren Interessen für arme Soldaten-Kinder des vom Stifter innegehabten Infanterie-Regiments Nr. 29 bestimmt sind. Die Vertheilung der Stiftungs-Interessen steht dem jeweiligen Regiments- Commandanten zu. (D. 4932, vom 8. November 1835, und D. 2547, vom 27. Juli 1838.) 3 tjä-. Des Daniel Mac-Carthy. Mit einem aus öffentlichen und Privat-Übligationen bestehenden Capitale von 15.627 fl. 59 kr. C. M., dessen jährliche Interessen für zwei Witwen der verdienstvollsten Officiere des k. k. Linien-Infanterie-Regiments Nr. 8 gewidmet sind. Das Recht, die Stiftungs-Genüsse zu verleihen, ist dem jeweiligen Commandanten des erwähnten Infanterie-Regiments überlassen. (D. 2408, vom 9. Juni 1826.) 35. Der Maria Francisca Wlalauoth v. Cahlcs, verwitwet gewesenen Gräfin Mikosch. Für 12 arme Officiers-Witwen katholischer Religion, in soferne sie nicht schon in dem Genüsse irgend eines Gehaltes stehen. Das Capital besteht aus 30.210 fl. C. M. und 44.550 fl. W. W. in verschiedenen Obligationen. Das Präsentations-Recht steht dem Carl Freiherrn v. Moser, Herrn der Herrschaften Achau und Guntramsdorf, und nach seinem Hinscheiden dessen Erben und Erbes-Erben zu. (Vom 22. August 1767. — D. 39, vom 20. Februar 1837.) 36. Des Offieiers-Corps des ersten Banal-Grenz-RegimentsNr. 10, bestehend im Stiftungs-Capitale von zwei Metallique-Obligationen á 1000 fl., von welcher die Interessen Einer der würdigsten Witwen oder einem Waisen ausgezeichneter Diener genannten Regiments vom Officiers- oder Mannschafts-Stande, jährlich am Geburtsfeste Seiner k. k. Apostolischen Majestät auszufolgen sind. General-Major Anton Benko Freiherr von Bojnik hat das Verleihungsrecht, welches nach dessen Ableben der jeweilige Commandant obgenannten Regiments erhält. (Abth. 15, Nr. 4206, vom 21. August 1860.) 3'S. Der verstorbenen Majors-Witwe Mathilde Papp, für drei arme und brave Officiers-Witwen, weiche abwechselnd jedes Jahr mit den ganzjährigen Stiftungs-Interessen zu betheilen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 350 fl. C. M. Das Präsentations-Recht steht dem k. k. siebenbürgischen Landes-Militär- Gerichte zu. (Sect. Ill, Abth. 4, Nr. 5882, vom 8. Juni 1855.) 3§. Patriotischer Geber. Siehe A, Nr. 74. 39* Des Obersten Wilhelm Freiherrn v. Pfeffershofen. Für mittellose Militär-Witwen und Waisen von Olficieren, oder höheren den Officiers-Charakter bekleidenden Stabs-Parteien, welehe auf eine Versorgung vom Staate keinen Anspruch haben, dann für Witwen und Waisen der Mannschaft vom Wachtmeister oder Feldwebel abwärts, und von Unter- Parteien; das Capital beträgt 86.500 fl. C. M. und 1260 fl. Oesterr. Währ, in verschiedenen Obligationen.