Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)

Anhang

Stiftungen. 783 Das Präsentationsrecht steht dem Werbbezirks-Cornmando des Infanterie- Regiments Nr. 56, und das Verleihungsrecht dem Landes-General-Commando zu Lemberg zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 1625, vom 9. Februar 1857.) l^S* Des Rzeszower Kreis-Hauptmannes Moriz Freiherrn v. Sala* Für Invalide aus dem Rzeszower Kreise. Das Capital, welches durch Beiträge der Einwohner im Rzeszower •Kreise gesammelt wurde, besteht in zwei apercentigen verlosten Staats- Schuldverschreibungen pr. 1850 fl. C. M. Die Interessen davon sind zu Stiftungs-Genüssen von jährlichen 25 fl. für aus dem genannten Kreise gebürtige Invalide bestimmt. Das Verleihungsrecht ist dem Rzeszower Bezirks-Hauptmanne im Einverständnisse mit dem dortigen Militär-Stations-Commandanten überlassen. (L. 6286, vom 28. November 1852.) 1^9* Salasburger Invalidenfond, für invalide Krieger des Mann­schafts-Standes aus den Feldzügen 1848 —1849 und 1859, welche dem Herzogthume Salzburg angehören. Das Capital besteht in 31.818 fl. in Staats-Obligationen, dann 9737 fl. in Barem. Die Vermögens-Verwaltung steht der Gemeinde-Vorstellung in Salzburg zu. Die Verleihung der Zulagen geschieht vom Landeshauptmanne über Vorschlag des jeweiligen Stations-Commandanten zu Salzburg. (Abth. 15, Nr. 3648, vom 23. Juli 1860.) 189. Der Frau Anna Gräfin Saurau, geborene Gräfin Goess, für zwei in der Schlacht bei Oeversee (1804) verwendete, zu Krüppeln oder sonst erwerbsunfähig gewordene Krieger aus Steiermark vom Feldwebel abwärts. Das Stiftungs-Capital besteht in einer opercentigen Staats-Obligation pr. 100Ü fl. C. M. Das Präsentationsrecht steht dem k. k. Präsidium der Statthalterei zu Gratz, das Verleihungsrecht dem k. k. Truppen-Commando zu Gratz zu. (Abth. 9, Nr. 3470, vom 9. Mai 1864.) 181. Scliiissburger Bezirks-Stiftung für die zuständigen Invali­den, welche mit Plätzen zu jährlichen 24—30 fl. jährlich zu betheilen sind. Das Capital besteht in 8600 fl. in bpercentigen Obligationen, dessen Verwaltung der politischen Behörde zusteht. Das Verleihungsrecht hat das Landes-General-Commando zu Hermannstadt. (Abth. 15, Nr. 853, vom 19. April 1860.) 18®. Der sämmtlichen Orts-Gemeinden des politischen Bezirkes ,8ehe5bbs. in Oesterreich unter der Enns, für einen würdigen und dürf­tigen Invaliden des Infanterie-Regiments Nr. 49, und mit Bevorzugung eines dem politischen Bezirke Scheibbs ungehörigen Invaliden. Das Stiftungs-Capital besteht in einer impercent. Metallique-Obligation pr. 300 fl., dann in einer Opercentigen National-Anlehens-Obligation pr. 50 fl. Die Betheilung hat alljährlich am 5. März stattzufinden. Das Betheilungsrecht steht dem Regiments-Coinmando zu. (Abth. 20, Nr. 420, vom 9. Februar 1858.) 183* Jacob v. Schell cm burg’sehe Invaliden-Stiftung. Von den Stiftungs-Interessen sollen zwei Drittel zur vollständigen Ver­pflegung von invaliden Soldaten krainerischer Nation und in deren Ermang­lung von invaliden Soldaten aus Steiermark und Kärnthen in Invalideohäusern, der dritte Theil aber auf Zulagen zum Unterhalte für invalide Soldaten aus dem Warasdiner-Carlstädter Generalate, in soweit die letzteren in Feldzügen invalid geworden sind, verwendet werden.

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