Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)

Anhang

748 Stiftungen. lOl* Des Freiherrn Carl v. Syberg, der als Oberlieutenant im Küras- sier-Regimente Nr. 2 gedient hat. Für einen verdienstvollen Mann dieses Regiments. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen, dann in einer 41/apercentigen Staats-Schuldverschreibung, jede zu 100 fl., zusammen 200 fl. C. M. Das Recht der Wahl des jährlich zu betheilenden Mannes steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 9, Nr. 2452, vom 19. Mai 1862.) JIOS* Des Rittmeister-Auditors Joseph v. Saaíhmáry. Das Capital besteht in einer Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl., wovon die Interessen alle vier Jahre mit 200 fl. C. M. für einen zum Officier avancirenden Wachtmeister des Huszaren-Regiments Nr. 5, welcher nicht nur ein geborner Ungar, sondern auch der ungarischen Sprache vollkommen mächtig und gut conduisirt sein muss, zur Equipirung bestimmt sind, ohne dass derselbe des von Seite des Aerars zu bewilligenden Equi- pirungs-Douceurs desshalb für verlustig erklärt werden soll. Das Betheilungsrecht steht dem Regiments-Commanao zu. (D. 3386, vom 27. September 1845.) 103* Des Lieutenants Franz v. Szillej. Zu Gunsten des Infanterie-Regiments Nr. 76, für einen durch Fleiss und gute Aufführung sich auszeichnenden aus Oedenburg gebürtigen Gemeinen der 7. Compagnie, welcher am 17. Juni, als dem Sterbetage des Stifters, durch das Regiments-Commando mit den Interessen der Spercentigen Stif­tungs-Obligation pr. 165 fl. zu betheilen ist. (D. 2499, vom 16. Juli 1845, Abth. 20, Nr. 2848, vom 7. September 1857, und Abth. 9, Nr. 473, vom 29. Jänner 1862.) 104« Des Rittmeisters Andreas Grafen v. Thürheim, zur Retheilung von zwei gut conduisirten Männern der 3. Escadron des Uhlanen-Regiments Graf Wallmoden Nr. 5. Das Stiftungs-Capital besteht in einer opercentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 300 fl. Die Retheilung hat jährlich am Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers Franz Joseph stattzufinden. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Commandanten der 3. Escadron, das Ernennungsrecht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 3856, vom 22. November 1857.) 105* Des Rittmeisters Andreas Grafen v. Thürheim, zur Retheilung von zwei gut conduisirten Männern der 2. Escadron des Uhlanen-Regiments Erzherzog Ferdinand Maximilian Nr. 8. Das Stiftungs-Capital besteht in einer opercentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 300 fl. Die Retheilung hat jährlich am 15. Juli, als dem Erinnerungstage eines bei der Festung Carlsburg stattgehabten Gefechtes, zu geschehen. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Commandanten der 2. Escadron, das Ernennungsrecht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 3856, vom 22. November 1857.) 106* Seiner Durchlaucht des Feldmarschall-Lieutenants Fürsten Friedrich Thurn und Taxis. Für Einen, höchstens zwei verdiente dürftige Soldaten aus dem Mann­schafts-Stande des Kriegsdampfei’s Fürst Wilhelm Taxis oder im Falle der Abrüstung dieses Kriegsschiffes für einen oder höchstens zwei verdiente

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