Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)

Anhang

Stiftungen. 745 Die Wahl dieser Individuen ist dem Feldzeugmeister Freiherrn v. Augustin überlassen, nach dessen Ableben aber geht das Verleihungsrecht auf das jeweilige älteste, als Ober-Officier in der k. k. Armee dienende Mitglied der Freiherr v. Augustin’schen Familie über. Das Vorschlagsrecht hat das 3. Ar- tillerie-Regiments-Commando. Sollte einstens kein Mitglied dieser Familie als Ober-Officier in der k. k. Armee dienen, so übergeht das Recht an den jeweiligen Regiments-Inhaber. (D. 3204, vom 6. December 1844.) 80. Der Gräfin v. Reichenbach-Lessonitz. Das Capital besteht in 4 Stück Verlosungs-Obligationen á 4 Percent C. M., zusammen 1150 fl., wovon die Interessen pr. 46 fl. C. M. als Zulage für die, in das Civil-Hospital zu Carlsbad jeweilig aufzunehmende, der dor­tige» Heilquellen bedürfende Militär-Mannschaft in so lange verwendet werden sollen, bis dereinst ein Militär-Badhaus wird errichtet werden können. Das Betheilungsrecht steht dem jeweiligen commandirenden Generale in Böhmen zu. (0. 378, vom 13. Februar 1842.) 87« Des Rittmeisters Friedrich Freiherrn von Reitzenstein * der Arcieren-Leibgarde, wornach von zwei Drittheilen der Stiftungs-Interessen zwei der bestconduisirten Corporale und zwei derlei Gemeine der 14. Com­pagnie des Infanterie-Regiments Nr. 25 jährlich zu betheilen sind. Das letzte Drittel der Interessen ist, nach Abzug von 2 fl. C. M. für eine Seelenmesse für den Stifter, die jährlich am 6. Mai zu lesen ist, zur Capitalisirung, sonach Erhöhung des Stiftungs-Capitals, beziehungsweise der Interessen zu verwenden. Das Stiftungs-Capital besteht in 3785 fl. Oesterr. Währung in Staats- Obligationen. Das Vorschlagsrecht hinsichtlich der zu betheilenden Individuen steht dem be­treffenden Compagnie-Commandanten mit Einverständniss der Ober-Officiere, das Verleihungsrecht dem Regiments-Commandanten zu. (Abth. 9, Nr. 903, vom 3. Februar 1864.)' 88» Des Wiener Bürgers und gewesenen Feldwebels Gottlieb Rey- mann. Zum Andenken seiner Dienstleistung im Infanterie-Regimente Hoch- und Deutschmeister Nr. 4 hat derselbe eine Banco-Obligation pr. 1000 fl. mit der Bestimmung gewidmet, dass von den alljährlich eingehenden Interessen dem ältesten Feldwebel dieses Regiments die Hälfte, dem ältesten Corporal ein Viertheil, und den zwei ältesten Gemeinen zusammen ebenfalls ein Viertheil durch das Regiments-Commando als eine Zulage erfolgt werden soll. (N. 671, vom 10. März 1827.) 80. Des Pfarrers Nicolaus Rosenitseh zu Drassmarkt in Ungarn, für zwei würdige, verdiente Unter-Officiere des jeweilig 4n Oedenburg statio- nirten Bataillons des Infanterie-Regiments Nr. 48. Im Falle des Ausmarsches dieses Bataillons bleibt die Vertheilung der Interessen nach gemachter Widmung dem Regimente überlassen. Das Stiftungs-Capital besteht in der Spercentigen National-Anlehens- Obligation Nr. 12.452, ddo. 1. April 1855, pr. 400 fl. C. M. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Commandanten des in Oedenburg stationirten Bataillons, das Bestätigungsrecht dem daselbst befindlichen Generale zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 1196, vom 3. Februar 1856.) 90. Der Stadt-Gemeinde Rovigo. Mit einem Capitale von 400 fl. 0. M., wovon zum Andenken der im Jahre 1841 geschehenen Fahnenweihe des 1. Bataillons des Infanterie-

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