Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)

Anhang

Stiftungen. 735 lm ersten Falle steht das Verleiliungsrecht dem jeweiligen Platz-Cominandanten zu Innsbruck, im zweiten dein jeweiligen Regiments-Cominandanten zu. (Abth. 15, Nr. 5346, vom 14. October I860.) 35« Des pensionirten Hauptmannes Carl lluebnituiii« Siehe A, Nr. 24. 36» Der Gemeinde «loseplistadfc in Böhmen. Zum Andenken an die glückliche Rettung Seiner Majestät des Kaisers am 18. Februar 1853 für den würdigsten Soldaten der Garnison daselbst. Das Capital besteht in zwei 5percentigen Staats-Schuldverschreibun­gen, jede zu 100 fl., wovon die Interessen jährlich am 18. Februar von dem Festungs-Commando vertheilt werden. (Sect. Ill, Abth. 4, Nr. 3814, vom 24. October 1853.) Des Statthalterei-Hilfs-Aemter-Directors Johann Kastellitx. Das Capital besteht aus einer 5percentigen Grund-Entlastungs-Obligation des Kronlandes Krain vom Jahre 1851, á 200 fl., und aus einer 5percentigen National-Anlehens-Obligation vom Jahre 1858, ä 25 fl., deren Interessen jährlich am Allerhöchsten Geburtsfeste Seiner Majestät des Kaisers an einen der Würdigsten aus dem Mannschafts-Stande des Infanterie-Regiments Nr. 17 erfolgt werden sollen. Das Vertheilungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 6, Nr. 1723, vom 4. März 1859.) 38. Des Generals der Cavallerie Michael Freiherrn v. Kienmayei*. Zur Erinnerung an dessen fünfzigjährige Dienstes - Jubelfeier am 10. November 1824, von dem in Mähren und Schlesien stationirten Militär gegründet. Das Capital beträgt 8062 fl. 15 kr. W. W. Von dem Ertrage dieses Stiftungs-Fondes soll vor der Hand Ein, und je nachdem seine Vermehrung in der Folge es gestattet, zwei, drei oder mehrere Individuen aus dem Stande der Mannschaft vom Wachtmeister ab­wärts des IIuszaren-Regiments Nr. 8, mit einer Zulage von 40 fl. C. M. betheilt werden. Die Wahl dieses Individuums war dem Generale der Cavallerie, Freiherrn von Kienmayer überlassen; nach dessen erfolgtem Ableben aber wird dieselbe von dem jeweiligen ältesten als Ober-Officier in der k. k. Armee dienenden Mitgliede der freiherrlich von Kienmayer’schen Familie ausgeübt. Wenn kein Mitglied dieser Familie in der Armee als Ober-OITicier dienen sollte, so übergeht das Verleihungsrecht auf den jeweiligen commandirenden Generalen in Mähren. (N. 1690, vom 17. Juni 1826.) 3S>« Des David König, Handelsmannes zu Marburg. Für den verdienstvollsten Mann der Militär - Polizei - Wach - Corps- Abtheilung zu Gratz. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei lpercentigen Staats-Schuldver­sehreibungen zu je 100 fl., zusammen 200 fl. Das Verleihungsrecht hatte der FZM. Freih. Kempen von Fiehtenstamm ; nach seinem Ableben hatte dasselbe an den Commaudanten des Militär-Polizei-Waeh- Corps überzugehen. (Abth. 6, Nr. 1674, vom 26. Februar 1859.) Nachtrags-Bestimmung. In Folge Auflassung der Militär-Poli- zei-Waeh-Corps-Abtheilung zu Gratz, ist diese Stiftung auf das 1. Gendar­merie-Regiment mit allen seinen Modalitäten übergegangen. (Abth. 15, Nr. 7193, vom 23. December i860.)

Next

/
Oldalképek
Tartalom