Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)
Anhang
820 Stiftungen. Das Stiftungs-Capital besteht in 1000 fl. Spercentiger National-Anlehens- Obligationen, welches bei der Sammlungs-Casse zu Kronstadt aufbewahrt wird. Das Vorschlagsrecht steht dem k. k. Kreis-Vorsteher zu Kronstadt, und das Verleihungsrecht dem commandirenden Generale in Siebenbürgen zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 1772, vom 12. Februar 1857.) 58. Des Ober-Arztes Joseph Seiberle, zum Transporte schwerVer- wundeter im Felde mittelst Lastthiere. Das Stiftungs-Capital besteht in einer öpercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 9480 fl. C. M. und 685 fl. Oesterr. Währung, deren Interessen bis zum Ausbruche eines Feldzuges capitalisirt werden. (Abth. 20, Nr. 569, vom 25. Februar 1858.) 50. Des katholischen Pfarrers Johann Selishltai* zu Golubince im Peterwardeiner Grenz-Regimente. Derselbe hat ein in einer 4percentigen Verlosungs-Obligation bestehendes Capital pr. 702 fl. mit der Bestimmung gewidmet, dass die davon entfallenden Interessen zur Unterstützung der ärmeren Classe der Golubincer Grenzer in Entrichtung der jährlichen Steuern verwendet werden. Die Auswahl der Grenz-Familien ist der Golubincer Compagnie einvernehmlich mit dem dortigen Pfarr-Amte, und im Falle sie nicht einig werden sollten, die Entscheidung dem Peterwardeiner Grenz-Regiments-Commando überlassen. (B. 3608, vom 25. August 1843.) GO. Des Serbisch-Banater Grenz-Regiments Nr. 14, zur Subsistenz-Verbesserung seines Gemeinde-Lehr-Personales. Das Stiftungs-Capital besteht in öffentlichen Fonds- und Privat-Obliga- tionen mit dem Nominalwerthe von 25.906 fl. 50 kr. Oesterr. Währung. Von den diessfälligen jährlichen Interessen werden betheilt: a) Jene Gemeinde-Lehrer ohneUnterschied der Nation, die durch 30 Jahre ununterbrochen in den Gemeinden des Regiments beim Lehrfache zur Zufriedenheit gedient haben, und aus Altersschwäche oder sonst unverschuldet zur weiteren Versehung des Lehramtes unfähig geworden sind, vorzugsweise aber die notorisch armen besitzlosen derlei Gemeinde- Diener mit einer jährlichen Pension von 60 fl.; b) wenn durch diese Pensionen die Capitals-Rente nicht erschöpft würde, die Witwen und Waisen jener Gemeinde-Lehrer, die wenigstens durch 20 Jahre dem Lehramte in den Gemeinden des Regiments mit Eifer obgelegen hatten, und zwar die Witwen bis zur Wiederverehelichung oder sonstigen Versorgung mit je einer jährlichen Sustentation von 30 fl., jede männliche Waise aber bis zum zurückgelegten 14., und jede weibliche Waise bis zum zurückgelegten 12. Lebensjahre mit einer jährlichen Sustentation von 15 fl.; c) nach Massgabe eines etwaigen weiteren Restes würden mit jährlichen drei Remunerationen zu 15—20 und 25 fl. die eifrigsten und verdienstlichsten Gemeinde-Lehrer ohne Unterschied der Dienstzeit betheilt, und wenn auch dann noch ein Zinsen-Ueberschuss bestände, dieser zur Vermehrung des Stamm-Capitals verwendet werden. Das Vorschlagsrecht steht im Einvernehmen mit der Regiments-Schulen-Com- mission dem Regiments-Commando, und das Recht der Verleihung dem Landes-Gene- ral-Commando in Temesvár zu. _ (Abth. 10, Nr. 3161, vom 20. September 1861.) Gl> Des Marchese Giovanni de Serpos, für Reconvalescenten der Garnisons-Spitäler Nr. 1 und 2 in Wien. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 2percentigen verlosbaren Hof-. kammer-Obligation pr. 1000 fl. W. W. und in einer derlei Obligation pr.