Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)
Anhang
Stiftungen. 817 Bisehof özegovic'sche Convict-Stiftung für arme Gymnasial- Schüler in Zengg. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei, auf die Stiftung vinculirten Natio- nal-Anlehens-Haupt-Obligationen über 23.000 fl., und 5000 fl., von deren jährlichen 5percentigen Interessen in Silber sowohl die Verpflegung der Zöglinge und des Convicts-Vorstehers, nebst Bedienung, wie auch die Erhaltung des Convicts-Gebäudes innerlich und äusserlich bestritten werden soll. Ausser den Stiftlingen werden auch andere wohlgesittete und brave Gymnasial-Schüler gegen Bezahlung nach Zulässigkeit des Raumes in dieses Convict aufgenommen und auf gleiche Weise mit den Stiftlingen verpflegt. Der Betrag des Kostgeldes, sowie die Anzahl der Stiftlinge und Zahl- Zöglinge, wird, den Zeitverhältnissen entsprechend, immer einen Monat vor dem Beginne des Schuljahres durch den jeweiligen Zengger Diöcesan-Bischof bestimmt werden; doch sollen aus Gesundheits-Rücksichten und zur leichtern Ueberwachung der Jugend, vorläufig, und so lange keine grösseren Räumlichkeiten für diese Anstalt hergestellt sein werden, die Stiftlinge und Zahl-Zöglinge zusammen die Zahl 32 nicht überschreiten. Die Protection und Oberleitung1 dieses Institutes, sowie die Aufnahme der Stift— und Zahl-Zöglinge in dasselbe, steht auf Lebensdauer dem Stifter zu. (Abth. 16, Nr. 3917, vom 15. October 1860, und Abth. 10, Nr. 1813, vom 4. Juni 1862.) ft 3. Aus dem Erträgnisse eines zu Pancsova zur Feier der glücklichen Lebensrettung Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I. abgehaltenen Concertes, und einer vom Feldzeugmeister Grafen Coronini gewidmeten Ergänzungs-Summe. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 200 fl., von dessen jährlichen Interessen am 12. März, als dem Tage der kirchlichen Feier der glücklichen Wiedergenesung Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I., ein wahrhaft armes und verdientes Individuum der Militär-Communität Pancsova betheilt werden soll. Das Recht der Verleihung steht dem jeweiligen Bürgermeister der Militär- Communität, unter der Bedingung zu, die Wahl der Brigade anzuzeigen. (Section III, Abth. 8, Nr. 2952, vom 10. November 1853.) tfti&a Des Gutsbesitzers Jolmnn Pauspertl, W'ladik von Dracliea- thal in Mähren. Mit einer 5percentigen Grund-Entlastungs-Obligation pr. 50 fl. C. M., von deren Interessen jährlich am 18. Februar ein Spitals-Reconvaleseent des Infanterie-Regiments Nr. 1 betheilt werden soll. Das Verleihungsrecht steht dem Regiments-Commandanten und die Obsorge über die Stiftung dem Kriegs-Ministerium zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 6340, vom 14. August 1854.) 45* Militär-Grenz-Gemeinde-Schul-Stiftung des k. k. Obersten und Commandanten des Serbisch-Banater Grenz-Infanterie-Regiments Nr. 14, Georg Pavelllc. Zum Andenken an weiland den Feldzeugmeister Georg Freiherrn Rukavina von Vidovgrad, als commandirenden General im Banate und heldenmüthigen Vertheidiger der Festung Temesvár im Jahre 1849 errichtet. Das Stiftungs-Capital besteht in einer National-Anlehens-Haupt- Obligation pr. 500 fl., von deren jährlichen 5percentigen Interessen pr. 25 fl. in Silber-Münze, alljährlich am 9. September, als dem Todestage des benannten Feldzeugmeisters, die zwei besten aus der Gemeinde Ternovac des Liccaner Grenz-Infanterie-Regiments, als dem Geburtsorte des Feldzeug- meisters Freiherrn Rukavina, gebürtigen Schüler, sie mögen sich an was immer für einer Schule des Liccaner Regiments-Bezirkes befinden, mit je fünf (Gedruckt am 15. Juni 1864.) 52