Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)

Anhang

Stiftungen 815 Werth den Stiftungs-Genuss ausgleieht. oder übersteigt, so sollen dieselben das Recht haben, noch Ein Jahr nach vollendeten Studien ihr Stipendium als eine Abfertigung zu beziehen. Das Veiieihungsrecht stellt nach dem Absterben des Stifters dem croatisch-sla- vonischen Landes-General-Commando einvernehmlich mit der gleichnamigen Statt­halterei zu. (B. 3760, vom 27. November 1847, u. Abth. 16, Nr.968, vom 13. März 1860.) 32« Des Samuel Kann, in Folge eines Vergleiches, welcher zur Bei­legung eines Rechtsstreites bezüglich einer Frucht- und Victoalien-Lieferung für die k. k. Armee abgeschlossen wurde, eine Stiftung für mittellose und erwerbsunfähige Witwen und Waisen besonders verdienstvoller Militär-Ver- pflegs-Unter-Parteien. Das Stiftungs-Capital besteht in 5percentigen Staats-Schuldverschrei­bungen zusammen pr. 2700 fl. Oesterr. Währung, von dessen Interessen vier Stiftungs-Genüsse, jeder zu 32 fl. 6 kr. jährlich verliehen werden. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 3343, vom 8. Juli 1862.) 33* Des Hofkriegs-Rathes und Artillerie-Obersten Franz v. Kochl, für acht arme Kinder von Kriegs-Ministerial-Kanzlei-Beainten, und zwar für Mädchen bis zum 18., und für Knaben, wrelche sich den Wissenschaften und Künsten widmen, bis zur Vollendung ihrer Studien, für Nichtstudirende aber bis zum 20. Lebensjahre, welche jedes mit jährlich 100 fl., dermal 80 fl. C. M. zu betheilen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in 19.470 fl. in Staats - Schuldver­schreibungen mit einem jährlichen Interessen-Ertrage von 786 fl. 33 kr. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium, die Vermögens-Verwaltung der nieder-österreichischen Statthalterei zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 9393, vom 7. September 1833.) SV» Des Majors Kretschmaier v. Treukampf, für einen ehelichen krüppelhaften Nachkommen eines k. k. Militärs vom Oberlieute­nant abwärts, oder eines im Range äquiparir enden k. k. Militär-Beamten. Das Stiftungs-Capital besteht in einer apercentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 1000 fl. C. M. Das Ernennungsrecht und die Obsorge über die Stiftung steht dem Kriegs- Ministerium zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 3239, vom 27. Mai 1833.) 35* l/enas’sche Stiftung für mittellose Officiere, Parteien, Beamte und die Mannschaft der technischen Artillerie im k. k. Arsenale in Wien, sowie für deren Gattinnen, Witwen, Kinder und Waisen, welche, im Falle sie in unverschuldete Nothlage gerathen, aus den Stiftungs Interessen, nach dem Ermessen der Arsenals-Direction, zu betheilen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen Staats-Schuldver- schreibuug Nr. 11.986 pr. 1500 fl. C.M. (Abth. 9, Nr. 3006, vom 21. Juni 1862.) 36* Der Iie3tmerit*er Kreises-Insassen. Das Capital besteht in einer 5percentigen verlosten Staats-Schuldver­schreibung über 1180 fl. C. M. Von den Stiftungs-Interessen sollen jährlich zwei ausgediente aus diesem Kreise gebürtige Krieger zu gleichen Theilen betheilt werden. Das Vorschlagsrecht steht dem commandirendeu Generale in Böhmen, das Verlei­hungsrecht dem Kriegs-Ministerium zu. (L. 923, vom 5. März 1831.)

Next

/
Oldalképek
Tartalom