Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)

Anhang

812 Stiftungen. pr. 200 fl. mit je 5 fl. von dem jeweiligen Badhaus-Commandanten nach dessen Wahl — jedoch mit Bevorzugung geborner Wiener — zu betheilen sind. (Abth. 14, Nr. 981, vom 13. April 1861.) 30» Des Ober-Kriegs-Commissärs Georg Ritter v. Glmnaiz. Das Capital besteht in 5percentigen Staats-Schuldverschreibungen, zusammen pr. 4000 fl. C. M., wovon die jährlich entfallenden Interessen, und zwar: ISO fl. C. M. für das Grenzhaus Glumatz Nr. 136, und 50 fl. C. M. für das Grenzhaus Luka Terkulja, beide zu Alt-Pazua im Peterwardeiner Regiments-Bezirke; nach dem Ableben der männlichen Individuen beider Grenzhäuser aber die ganzen Interessen für die griechisch-nicht-unirte Gemeinde zu Alt-Pazua zur Förderung der dortigen griechisch-nicht-unirten National-Schule bestimmt sind. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem Peterwardeiner Regimente und dem Landes-General-Commando zu Temesvár übertragen. (B. 3647, vom 22. August 1844.) 31. Des Majors Anton Grafen v. Gorcey. Zur Erhaltung der vorhandenen und künftigen Nachschaffung der im Officiers-Badehause zu Carlsbad benöthigten Einrichtungsstücke gewidmet, und sind hiezu die Interessen eines Capitals von 3400 fl. in Obligationen. Das Anschaffungsrecht steht dem Badhaus-Commando zu. (0. 1062, vom 16. Mai 1841.) 33* Seiner Eminenz des Cardinal - Erzbischofes zu Agram, Georg Haulik v. VaraIIja, unter dem Namen: „Kaiserin Elisabeth- Stiftung“ aus Anlass der Vermählung Seiner Apostolischen Majestät des Kaisers Franz Joseph I. errichtet. Das Stiftungs-Capital besteht in sechs National-Anlehens-Obligationen, jede 1800 fl., zusammen pr. 10.800 fl., von deren jährlichen Interessen alljährlich drei katholische Mädchen, welche im Begriffe stehen, eine gesetzliche Ehe einzugehen und zu des Stifters Diöcese gehören, des 1. und 2. Banal-Regiments, des Warasdiner-Creuzer und des Warasdiner-St. Georger Grenz-Regiments, ferner des Szluiner und Gradiscaner Grenz-Regiments, jede mit 30 fl. betheilt werden sollen. Das Verleihungsrecht steht jedem der«genannten sechs Regimenter mittelst einer für die drei jedes Regiment betreffenden Grenz-Mädchen zusammengesetzten Commission zu. (Section IU, Abth. 8, Nr. 4944, vom 29. August 1855.) 33* Des verstorbenen jubilirten Professors Anton Hayne, des k. k. Thier-Arzenei-Institutes in Wien, für einen fleissigen Militär-Schüler dieses Institutes, und unter übrigens gleichen Verhältnissen mit Bevorzugung jener, welche aus Krain gebürtig sind. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung Nr. 1374, ddo. 1. August 1855, pr. 600 fl. und in der 5percentigen National-Anlehens-Obligation Nr. 12,512 ddo. 1. Juli 1855, pr. 70 fl. Das Verleihungsrecht steht dem Professoren-Collegium des genannten Insti­tutes zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 13.781, vom 23. December 1855.) 34G Des Ober-Stabs-Arztes Dr. Franz Hofmann, zu Gunsten der die Trink-Cur zu Recoaro gebrauchenden Militär-Mannschaft, bestehend in einer öpercentigen National-Anlehens-Obligation pr. 300 fl., von deren Interessen am Schlüsse einer jeden der drei Trinkperioden je fünf Individuen des Mann­schafts-Standes, w elche die Cur gebraucht haben und nach dem Ausspruche

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