Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)
Anhang
Stiftungen. 809 O• Des pensionirten Oberlieutenants Friedrich Bänder« 1. Für zwei junge, befähigte Leute sächsischer Nation, welche als Ca- deten in die k. k. Armee sich assentiren lassen und unbemittelt sind. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen Verlosungs-Obligation Nr. 28.106 pr. 3320 fl. C. M. Die Stiftungs-Interessen sind auf die Zulagen für beide Cadeten zu gleichen Theilen zu verwenden. Das Verleihungsrecht steht dem k. k. Landes-General-Commando für Siebenbürgen zu. 2. Für den zeitweise im Range ältesten Corporal der 11. Compagnie des k. k. Infanterie-Regiments Nr. 9, nachdem der Stifter mit dieser Compagnie zuerst im Feuer vor dem Feinde gestanden ist. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen Verlosungs-Obligation Nr. 28.107 pr. 300 fl. C. M. Die Betheilung mit den Interessen steht dem jeweiligen Regiments-Comman- danten zu. (Abth. 9, Nr. 153, vom 13. Jänner 1861.) 7« Der zu Hermannstadt verstorbenen Helene Blaumann, für zwei Waisen evangelischer Religion, welche bei dem Landés-General-Commando zu Hermannstadt dienen und noch unverheiratet sind; im Falle aber keine elternlosen Prakticanten vorhanden sind, für zwei andere bei diesem General-Commando dienende unverheiratete Beamte evangelischer Religion. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen National-Anlehens- Obligation pr. 3920 fl. C. M. Das Verleiliungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 20, Nr. 1239, vom 30. Mai 1857.) 8« Des Apothekers Joseph Blühweiss zu Beiovar, bestehend in einem Capital pr. 2076 fl. C. M. in 4percentigen Staats-Obligationen, wovon die Interessen der einen Capitals-Hälfte alle 4 Jahre zur Ausstattung eines verwaisten armen Bürgermädchens bei ihrer Verehelichung zu Belo vár; — die Interessen der anderen Capitals-Hälfte aber zu Gunsten zweier der ärmsten bürgerlichen Handwerker ebendaselbst zur Anschaffung von Handwerkszeugen und Materialien zu gleichen Theilen verwendet werden sollen. Das Verleihungsrecht hat die Belovárer Militär-Communität. (B. 4567, vom 15. October 1843.) 8« Des Feldkriegs-Kanzlisten Jacob Bonomó, für einen Feld- kriegs-Kanzlei-Prakticanten oder Adjuncten italienischer Abkunft. Das Capital besteht in zwei öpercentigen verlosten Staats-Schuldverschreibungen pr. 4325 fl. C. M. Die Auswahl der zu ßetheilenden steht dem commandireudeu Generale in Italien, die Bestätigung dem Kriegs-Ministerium zu. (L. 671, vom 17. März 1853.) Nachtrags-Bestimmungen. Die Interessen können, der Stiftung des Feldkriegs-Kanzlisten Jacob Bonom o gemäss, in Zukunft nicht mehr einem Prakticanten oder Adjuncten der Feldkriegs-Kanzlei zugewendet werden, weil in Folge Allerhöchster Bestimmung die Fehlkriegs-Kanziei- Beamten einzugehen haben und ihr Dienst durch Officiere, beziehungsweise Stabs-Feldwebels, zu versehen ist. Das Kriegs-Ministerium findet daher zu bestimmen, dass auf die Interessen aus der Jacob Bonomo’schen Stiftung vom Jahre 1859 an Beamte italienischer Abkunft der X. bis XII. Diäten-Classe, welche bei der Militär- Administration dienen, von guter Conduite und Reinheit der politischen Gesinnung sind, Anspruch haben sollen.