Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)

Anhang

Stiftungen. 801 2&. Des Majors Carl Gutwill. Bestehend in einer Spereentigen verlosten Staats-Schuldverschreibung pr. 1150 fl., wovon die Interessen für eine Offieiers-Tochter, deren Vater bei dem Infanterie-Regimente Nr. 25 gedient hat und pensionirt wurde, oder nicht mehr am Leben ist, in deren Ermanglung aber für den Sohn eines pen- sionirten, und endlich bei dessen Abgang für den Sohn eines activen Officiers vom genannten Regimente, bis zur Versorgung gewidmet sind. Das Verleihungsrecht steht dem commandirenden Generale in Böhmen zu. (D. 137, vom 20. Jänner 1845.) 4©. Des Feldmarschall-Lieutenants Friedrich Freiherrn v. Hagen. Bestehend in einer Staats-Obligation pr. 1500 fl. C. M., deren Interes­sen zur Unterstützung der Militär-Witwen und Waisen des Infanterie-Regi­ments Nr. 56 bestimmt sind. (F. 241, vom 28. Februar 1784.) 2 5. Für eine hilfsbedürftige Invaliden-Witwe, mit Bevorzugung solcher, deren Männer den Feldzug der Jahre 1848 und 1849 in Siebenbürgen mitge­macht haben. Das Stiftungs-Capital, aus einer im Jahre 1849 eingeflossenen patrioti­schen Gabe, besteht in einer öpercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 580 fl. C. M., deren Interessen an eine Invaliden - Witwe vom Kriegs- Ministerium lebenslänglich verliehen werden. (Section III, Abth. 4, Nr. 5258, vom 23. Mai 1855.) 28. Freiherrlich Herzogenberg-Götzen‘sche Stiftung, für eine arme sittliche Officiers-Witwe des Infanterie-Regiments Nr. 35, errichtet von Wilhelmine Freifrau von Herzogenberg, geborne Gräfin Götzen, Sternkreuz-Ordens-Dame. In Ermanglung einer solchen Officiers-Witwe hat ein blessirter pensio- nirter Officier vom Hauptmanne abwärts desselben Regiments, der auf seine Pension beschränkt ist, den Stiftungs-Genuss zu beziehen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer öpercentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 1000 fl. Oesterr. Währung. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Commandanten des genannten Regi­ments, das Verleihungsrecht der Stieftochter der Stifterin, Frau Josephine Freiin von Herzogenberg, Ehren-Stifts-Dame von Brünn, zu. (Abth. 15, Nr. 1777, vom 17. Mai 1860.) 29. Stiftung der Ober-Feldkriegs-Commissärs-Witwe Antonia v. Hiller. Bestehend aus einem Capitale pr. 5000 fl. in einer 2yapercentigen, in C. M. verzinslichen Staats-Schuldverschreibung. Die hievon mit jährlichen 125 fl. C. M. abfallenden Interessen sind für ein armes Soldaten-Mädchen be­stimmt, welches, nach dem Willen der Stifterin, der Universal-Erbe, Ritt­meister Georg v. Giorgi, und nach dessen Tode das Kriegs-Ministerium zu benennen hat. (N. 9, vom 4. Jänner 1828.) 30. Des Hauptmannes Nieolo Rinaldo Leduc. Bestehend in einer öpercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 210 fl. C. M., deren Interessen für Mädchen unter acht Jahren der Mannschaft des Wiener Invalidenhauses vom Corporale abwärts bestimmt sind. (D. 964, vom 31. März 1840.) 31. Des Fürsten Carl v. Liechtenstein, Majors in der Armee. Für eine Officiers-Witwe, und zunächst für die Witwe eines im italienischen Kriege gefallenen k. k. Officiers, bestehend in einer 4percen- tigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (M. 3780. vom 24. November 1848.) 51 (Gedruckt am 14. Juni 1864.)

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