Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)

Anhang

Stiftungen. 791 Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen National-Anlehens- Obligation pr. 10.000 fl., wovon zehn Stiftungs-Plätze, jeder zu 50 fl. Oesterr. Währung jährlich, gegründet wurden. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 15, Nr. 5613, vom 23. October 1860.) 212« Der Stadt Triest. Für im Feldzuge 1849 vor Peterwardein verwundete und invalid ge­wordene Krieger vom Feldwebel abwärts des Infanterie-Regiments Graf Wimpffen Nr. 22, und in deren Ermanglung für andere vor dem Feinde ver­wundete und invalid gewordene Krieger dieses Regiments. Das Stiftungs-Capilal besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung von 4800 fl. C. M. Das Recht der lebenslänglichen Betheilung von höchstens zehn derlei Kriegern steht dem jeweiligen Commandanten des genannten Regiments zu. (Abth. 9, Nr. 3065, vom 22. Juni 1862.) 213. Der Stadt-Gemeinde Troppau aus den Stadt-Renten für zehn schlesische Invaliden aus dem Feldzuge 1859, mit Bevorzugung jener der Stadt Troppau, welche eine tägliche Zulage von 15 kr. Oesterr. Währung erhalten. Das Verleihungsrecht steht der Stadt-Gemeinde zu. (Abth. 15, Nr. 2035, vom 30. Mai 1860.) 2 lift. Des ehemaligen Kreis-Hauptmannes zu Pilsen, Johann Tschary> für, dem Pilsner Kreise ungehörige in dem Feldzuge 1859 oder in einem späteren Feldzuge invalid gewordene mittellose Krieger vom Feldwebel ab­wärts. Das Capital besteht in einer 5percentigen National-Anlehens-Obligation pr. 8500 fl. und in einer 4V3pereentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 100 fl. Das Vorschlagsrecht steht dem Landes-General-Commando in Böhmen, das Verleihungsrecht dem Kreis-Vorsteher Johann Tschary und nach seinem Ableben dem Chef der Pilsner Kreis-Behörde zu. (Abth. 9, Nr. 3184, vom 11. Juni 1861.) 215. Der Gemeinden des Bezirkes Turnau im Bunzlauer Kreise Böhmens unter dem Namen Adolph Wunsch-Stiftung, für zwei Patental-Invaliden. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Bpereentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 2000 fl. Oesterr. Währung. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Chef des Landes-General-Commando in Böhmen zu. (Abth. 15, Nr. 3290, vom 23. Juli 1860.) 216. Des verstorbenen Hauptmannes Joseph Ullmann, des Küsten- Artillerie-Regiments, für zwei brave Invaliden des Prager Invalidenhauses. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung Nr. 36.672, ddo. 1. December 1856, pr. 480 11., deren Interessen am 23. April jeden Jahres zu vertheilen sind. Die Wahl der zu betheilenden zwei Invaliden steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 20, Nr. 325-2, vom 27. März 1857.) 211. Des Carl Umlauf. Präsidenten des k. k. Ober-Landes-Gerichtes zu Pressburg, unter dem Namen: „Carl Umlauf-Stiftung“, für einen durch Verwundung oder sonst gefahrvolle Anstrengung im Dienste invalid gewordenen Gendarmen. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei Spercentigen National-Anlehens- Obligationen, jede á 100 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Gendarmerie-General-Inspector zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 8487, vom 10. August 1855.)

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