Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)

Anhang

786 Stiftungen. 183» Des Joseph Seimig. Das Capital betragt 240 fl. W. W. Für einen Invaliden mit I fl. W. W. monatlich; sichergestellt durch eine Intabulation auf ein Haus in Cilli. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Ober-Beamte des Gutes des Stifters, genannt Strobelhof, in Inner-Oesterreich. (D. 2212, vom 5. Juni 1820.) lStt. Des Anton Gilbert Edlen v. Seyilel. Das Capital besteht in 1000 fl. zu 5 pCt. C. M. Die Interessen sind bei einer festlichen Veranlassung an fünf solche Invalide des Wiener Invaliden­hauses, welche noch mit keiner der im Laufe der letzten Kriege für Invalide errichteten Stiftungen betheilt worden sind, zu gleichen Theilen zu erfolgen. Das Vorschlagsrecht steht dem Invalidenhaus-Commando, die Verleihung dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2970, vom 14. Juli 1826.) 185» Des Grafen Sizzo de Noris in Trient, für zwei invalide Sol­daten des Tiroler Jäger-Regiments Kaiser Franz Joseph. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 2000 fl. C. M. Dem Commandanten des genannten Regiments steht das Recht zu, die Stift- linge zu ernennen. (Abth. 9, Nr. 4135, vom 31. Juli 1861.) 186* Des Constantin Ritter Slotwinski v. Leliva. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 325 fl. C. M., deren jährlicher Interessen-Ertrag für solche öster­reichische Invalide bestimmt ist, welche auf des Stifters erbeigenthümlichem Gute Globikowa, Tarnower Kreises, gebürtig sind. Das Verleihungsrecht ist dem Kriegs-Ministerium überlassen. (D. 4998, vom 7. November 1837.) IST. Des Tarnower Consistorial-Protokollisten Smirzitz. Zur alljährlichen Betheilung eines zu Feldkriegs - Diensten untauglich gewordenen Soldaten, vom Feldwebel abwärts, wobei vorerst die Anver­wandten des Stifters, wenn solche beim Militär dienen sollten, dann Militärs, die aus des Stifters Vaterstadt Temesvár gebürtig sind, endlich • jene, die in dem Infanterie-Regimente Nr. 57 gedient haben, berücksichtiget werden sollen. Das Capital besteht in einer unverlosten 2percentigen Hofkammer- Obligation pr. 100 fl. W. W. Das Verleihungsrecht kommt dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2064, vom 31. März 1850.) 188» Neu creirte Sobieslauer Invaliden-oder ausgedienter Capi- tulanten-Stiftung, gegründet von den k. k. Beamten und dem Stadtrathe zu Sobieslau. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 200 fl., und in einer Spercentigen National-Anlehens-Obliga- tion pr. 310 fl. Die Ernennung des Stiftlings steht dem jeweiligen Stadtvorstande von Sobieslau im Einverständnisse mit dem Orts-Seelsorger und politischen Amts-Vorstande dieses Bezirkes, und die Bestätigung der Ernennung dem Kreis-Chef, einvernehmlich mit dem betreffenden Ergänzungs-Bezirks-Commando, zu. (Abth. 20, Nr. 6l6^vom 1. März 1858.) 180. Des Handelsmannes Johann Carl Sothen zu Gunsten der verwun­deten Krieger der k k. österreichischen Armee und der Wiener Freiwilligen aus dem Erträgnisse einer veranstalteten Lotterie, unter der Benennung: „Kronprinz Erzherzog Rudolph-Stiftung”.

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