Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)
Anhang
786 Stiftungen. 183» Des Joseph Seimig. Das Capital betragt 240 fl. W. W. Für einen Invaliden mit I fl. W. W. monatlich; sichergestellt durch eine Intabulation auf ein Haus in Cilli. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Ober-Beamte des Gutes des Stifters, genannt Strobelhof, in Inner-Oesterreich. (D. 2212, vom 5. Juni 1820.) lStt. Des Anton Gilbert Edlen v. Seyilel. Das Capital besteht in 1000 fl. zu 5 pCt. C. M. Die Interessen sind bei einer festlichen Veranlassung an fünf solche Invalide des Wiener Invalidenhauses, welche noch mit keiner der im Laufe der letzten Kriege für Invalide errichteten Stiftungen betheilt worden sind, zu gleichen Theilen zu erfolgen. Das Vorschlagsrecht steht dem Invalidenhaus-Commando, die Verleihung dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2970, vom 14. Juli 1826.) 185» Des Grafen Sizzo de Noris in Trient, für zwei invalide Soldaten des Tiroler Jäger-Regiments Kaiser Franz Joseph. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 2000 fl. C. M. Dem Commandanten des genannten Regiments steht das Recht zu, die Stift- linge zu ernennen. (Abth. 9, Nr. 4135, vom 31. Juli 1861.) 186* Des Constantin Ritter Slotwinski v. Leliva. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 325 fl. C. M., deren jährlicher Interessen-Ertrag für solche österreichische Invalide bestimmt ist, welche auf des Stifters erbeigenthümlichem Gute Globikowa, Tarnower Kreises, gebürtig sind. Das Verleihungsrecht ist dem Kriegs-Ministerium überlassen. (D. 4998, vom 7. November 1837.) IST. Des Tarnower Consistorial-Protokollisten Smirzitz. Zur alljährlichen Betheilung eines zu Feldkriegs - Diensten untauglich gewordenen Soldaten, vom Feldwebel abwärts, wobei vorerst die Anverwandten des Stifters, wenn solche beim Militär dienen sollten, dann Militärs, die aus des Stifters Vaterstadt Temesvár gebürtig sind, endlich • jene, die in dem Infanterie-Regimente Nr. 57 gedient haben, berücksichtiget werden sollen. Das Capital besteht in einer unverlosten 2percentigen Hofkammer- Obligation pr. 100 fl. W. W. Das Verleihungsrecht kommt dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2064, vom 31. März 1850.) 188» Neu creirte Sobieslauer Invaliden-oder ausgedienter Capi- tulanten-Stiftung, gegründet von den k. k. Beamten und dem Stadtrathe zu Sobieslau. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 200 fl., und in einer Spercentigen National-Anlehens-Obliga- tion pr. 310 fl. Die Ernennung des Stiftlings steht dem jeweiligen Stadtvorstande von Sobieslau im Einverständnisse mit dem Orts-Seelsorger und politischen Amts-Vorstande dieses Bezirkes, und die Bestätigung der Ernennung dem Kreis-Chef, einvernehmlich mit dem betreffenden Ergänzungs-Bezirks-Commando, zu. (Abth. 20, Nr. 6l6^vom 1. März 1858.) 180. Des Handelsmannes Johann Carl Sothen zu Gunsten der verwundeten Krieger der k k. österreichischen Armee und der Wiener Freiwilligen aus dem Erträgnisse einer veranstalteten Lotterie, unter der Benennung: „Kronprinz Erzherzog Rudolph-Stiftung”.