Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)

Anhang

Stiftungen. 781 15?« Des Postmeisters zu Wischau in Mähren, Ignaz Punsch. Bestehend in Staats-Obligationen zusammen pr. 1233 fl. C. M., deren Interessen jährlich am Geburtstage weiland Seiner Majestät des Kaisers Franz I. an Invalide zu vertheilen sind. Das Vorschlagsrecht steht den drei Invalidenhäusern, die Verleihung- dem Landes- General-Commando in Wien zu. (D. 3410, vom 7. September 1833.) 15$. ßadetzkj-Sfiftung. Vom Gemeinderathe der k. k. Haupt- und Residenzstadt Wien, aus ge­sammelten patriotischen Beiträgen gegründet für mittellose Real-Invalide vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, der im Jahre 1848 errichteten Wiener Freiwilligen-Bataillone, dann jener Regimenter und Corps, deren Werbbezirke in Wien und in Oesterreich unter der Enns sind. Das Capital besteht dermalen in 131.100 fl. in Obligationen. Das Präsentationsrecht steht nach Ableben des Feldmarschalls Grafen Radetzky, dem jeweiligen Kriegs-Minister, und das Verleihungsrecht dem Gemeinderathe der Stadt Wien zu. Die Verwaltung des Stiftungsvermögens besorgt der Wiener Stadt-Magistrat. (L. 6030, vom 30. October t831.) Modificirter Stiftbrief, ddo. Wien am 8. Februar 1858. Zur Betheilung aus dieser Stiftung sind berufen: Die k. k. Krieger vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts nachgenannter vier Kategorien von Truppenkörpern, welche in den Kriegsjahren 1848 und 1849 invalid gewor­den sind, oder wenigstens in jenen Jahren dem streitbaren Stande der k. k. Armee angehörten: a) der im Jahre 1848 errichteten Wiener Freiwilligen-Bataillons, und be­ziehungsweise des 24. Feld-Jäger-Bataillons; b) des Infanterie-Regiments Hoch- und Deutschmeister Nr. 4; c) der Regimenter, Bataillons und Corps, die sich zum Theile aus der Residenzstadt Wien ergänzen; d) aller übrigen Regimenter, Bataillons und Corps der gesammten k. k. österreichischen Armee. Invaliden einer späteren Kategorie haben erst Anspruch auf die Bethei­lung, wenn kein geeignetes Individuum einer früheren Kategorie mehr vor­handen ist. Auch die mit Reservations-Urkunden und Abschied entlassenen Invali­den haben Anspruch auf die Stiftung bei Vorhandensein obiger Bedingnisse. Jedoch haben die nach Wien zuständigen oder die auf Rechnung der Stadt Wien gestellten, dann die in den Kriegsjahren 1848 und 1849 invalid gewordenen Krieger, in jeder Kategorie den Vorzug. Das Stiftungs-Capital besteht gegenwärtig in 193.699 fl. C. M. und 50 fl. W. W., theils in öffentlichen, theils in Privat-Obiigationen, wovon 112 Stift— linge mit 60 fl. C. M. jährlich jeder betheilt sind. Bei eintretendem Ableben eines Stiftlings geht der Stiftungs-Genuss auf dessen Witwe oder Kinder, und zw ar auf letztere bis zum 18. Lebensjahre über, jedoch in der Regel nur, wenn die Ehe noch während der activen Dienstleistung des Kriegers geschlossen worden war. Nach dem Ableben des Feldmarschalls Grafen Radetzky, welcher das Präsenta- tinns- und Verleihungsrecht in sich vereinigte, ging das Präsentationsrecht auf den Kriegs-Minister, und das Verleihungsrecht auf die Commune Wien über. (Abth. 20, Nr. 776, vom 14. März 1838.) 159. Iladetzky-Stiftung. Gegründet von dem geheimen Rathe Freiherrn v. Skrbcnsky, zur Betheilung eines Invaliden des 10. Jäger-Bataillons auf Lebensdauer mit den

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