Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)

Anhang

Stiftungen. 775 2. Die Hälfte der Stiftungs-Interessen als lebenslängliche Unterstützung für einen im Feldzuge 1859 invalid gewordenen Krieger des Infanterie- Regiments Erzherzog Franz Carl Nr. 52, vom Feldwebel abwärts, und in Er­manglung eines solchen für sonst einen würdigen Invaliden oder den am längsten dienenden Mann dieses Regiments. Der Stiftungsgenuss ist bei beiden Stiftungen unbeschadet der Invaliden- Gebühr oder eines sonstigen Beneficiums zu verleihen. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 6, Nr. 9216, vom 30. September 1859.) ISO* Ulediascher Bezirks-Stiftung für die dahin zuständigen Inva­liden, welche mit Genüssen jährlicher 24 und 36 fl. zu betheilen sind. Das Capital besteht in 9600 fl. in 5percentigen Obligationen, dessen Verwaltung die politische Behörde besorgt. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando in Hermannstadt zu. (Abth. 15, Nr. 853, vom 19. April 1860.) 131* Des Professors Franz Metelko, unter dem Namen „Franz Metelko krainerische Invaliden-Stiftung“, wornach Ein oder mehrere in keinem Invalidenhause untergebrachte Invaliden, mit Bevorzugung jener, welche aus dem Bezirke Nassenfuss in Krain gebürtig sind, betheilt werden sollen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 4Vä percentigen Staats-Obligation pr. 1000 fl., welche in der Landes-Haupt-Casse zu Laibach deponirt ist. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige politische Landes-Chef von Krain. (Abth. 9, Nr. 5334, vom 17. October 1862 ) 133* Ungenannter Nlililär-Personen in Böhmen. Für einen Invaliden des dortländigen Invalidenhauses, der ein geborner Söhme ist. Das Capital besteht in 500 fl. W. W. Das Verleihungsreeht besitzt das Landes-Geueral-Commando in Böhmen. (F. 736, vom 24. Juni 1820.) 133* Der Cäcilia Lucia IVIillauau A. Für die Invaliden der Armeen in Italien und Ungani bestehen 7 Stif­tungsplätze zu jährlichen 50 fl. Oesterr. Währung. Zunächst haben Anspruch jene Invaliden, welche die Feldzüge 1848 -1849 mitgemacht haben. In deren Ermanglung, Invaliden aus späteren Feldzügen. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Obligation pr. 8070 fl. Oesterr. Währung. B. Für die dürftigsten mit Kindern bebürdeten Witwen der Soldaten von den Armeen in Italien und Ungarn bestehen 7 Stiftungsplätze zu jähr­lichen 50 fl. Oesterr. Währung. Zunächst haben Anspruch jene Witwen, deren Gatten die Feldzüge 1848 — 1849 mitgemacht haben. In deren Ermanglung Witwen von Soldaten aus spätem Feldzügen. Das Capital besteht in einer bpercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 8070 fl. Oesterr. Währung. Das Verleihungsrecht steht bei beiden Stiftungen dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth, 9, Nr. 5287, vom 29. September 1861.) 134* Des Rittmeisters Franz Iflitterbauer, vom Militär-Fuhr- wesens-Corps. Mit einem Capitale von 16.500 fl. C. M. in 5percentigen Metallique- öbligationen, wovon die Interessen nach Erlöschung von drei Annual-

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