Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)
Anhang
Stiftungen. 773 109* Des Feldmarschall - Lieutenants Franz Freiherrn v. Le- venehr. Das Capital besteht in 480 fl. C. M. zu 5 pCt. Für einen Invaliden des Invalidenhauses zu Prag, mit jährlichen 24 fl. C. M. nebst Natural-Deputaten auf dem Gute Holowaus in Böhmen. Das Verleihungsreeht besitzt das Landes-General-Commando in Böhmen. (D. 4620, vom 15. September 1814.) HO* Seiner Durchlaucht des souveränen Fürsten Johann von und zu Liechtenstein * für zwölf invalide k. k. Krieger vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, aus dem Feldzuge 1839, oder aus anderen Feldzügen, und in deren Ermanglung für invalide Krieger überhaupt, welche zu einer der Gemeinden zuständig sind, die früher im fürstlichen Unterthans-Verbande standen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen National-Anlehens- Obligation von 12.520 fl., von deren Interessen nach Abzug der Einkommensteuer jeder Stiftling jährlich mit 52 fl. 16 kr. Oesterr. Währung betheilt wird. Das Vorsehlagsrecht steht dem Kriegs-Ministerium, und das Verleihungsrecht dem souveränen Fürsten von und zu Liechtenstein zu. (Abth. 15, Nr. 936, vom 18. April 1860.) 111* Des Anton Isidor Fürsten zu Lohkowitz. Das Capital besteht in 800 fl. C. M. Gpercentiger Privat-Obligationen, mit deren Interessen zwei, höchstens drei solche Soldaten vom Unter-Offi- ciere abwärts zu betheilen sind, welche in der Schlacht von Leipzig 1813 sich ausgezeichnet, und hierauf invalid geworden sind, und wenn einst keine Invaliden dieser Classe vorhanden sein werden, für Kinder solcher Invaliden, die sich im Dienste ausgezeichnet haben, als Beitrag zur Erziehung. Die Geeigneten können öfter betheilt werden. Die Verleihung geschieht durch den jeweiligen commandirenden General in Böhmen. (D. 1384, vom 23. März 1816.) 11%« Der Feldmarschall-Lieutenants-Witwe Francisca Antoinette Freiin v. Longueville, geborne Devillers. Das Capital bildet die verloste k. k. Staats-Schuldverschreibung Nr. 16.735, ddo. 1. November 1840, ä 5 pCt. pr. 1000 fl., deren jährliches Erträgniss für zwei der ältesten, dürftigsten und gebrechlichsten in Nieder-Oesterreich befindlichen Individuen, vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts oder deren Witwen, bestimmt ist. Das Vorschlagsrecht hat das Landes-General-Commando in Wien, das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2540, vom 28. September 1841.) 113> Mährische Kaiser Franz Joseph Invaliden-Stiftung zur lebenslänglichen Unterstützung der in den Feldzügen 1848 —1849 und 1859 erwerbsunfähig gewordenen, nach Mähren zuständigen Krieger, und zwar Officiere und Mannschaft, so wie deren Witwen und Waisen. Das Stiftungs-Capital beträgt 173.442 fl. in Staats-Obligationen. Die Capitals-Verwaltung so wie das Verleihungsrecht steht einem Comité unter Vorsitz des Statthalters zu. (Abth. 15, Nr. 679, vom 2. April 1860.) 11 Hi* Der Mannschaft des 1. und 2. Feld-Bataillons des Infanterie- Regiments Nr. 54. Siehe A, Nr. 46.