Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)

Anhang

770 Stiftungen. Das Sliftungs-Capital besteht in 50.000 fl. C. M., wovon aber auf einem Theil noch ein Fruehtgenuss haftet. Von dem bereits zu Gunsten der Stif­tung eingeflossenen Geldbeträge werden 9 Individuen mit lebenslänglichen Zulagen jährlicher 100 fl. und jährlich 18 Individuen mit 50 fl. Oesterr, Währung an Pauschalbeträgen ein für allemal, dann ein Individuum mit 34 fl. betheilt. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. Der Stiftbrief wird erst nach Einbringung des Gesammt-Stiftungs-Capitals ausge- »• fertigt werden. (Abth. 9, Nr. 6900, vom 29. December 1861.) 93. Der Einwohner des Kolomea-Kreises in Galizien. Zum Andenken an die Anwesenheit Seiner k. k. Apostolischen Majestät in der Kreisstadt Kolomea im October 1851 zum Unterhalte k. k. öster­reichischer Militär-Invaliden. Das Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 2535 fl. C. M. Das Landes-General-Commando in Galizien hat das Betheilungsrecht. (Section III, Abth. 4, Nr. 5141, vom 11. December 1853.) 93. Des Grafen Joseph Kolowrat-Krakowsky, Freiherrn v. Ugezd. Für einen auf dessen Herrschaften gebürtigen Invaliden, und wenn sich kein solcher fände, für den sonst verdienstlichsten Invaliden, welchen das Landes-General-Commando in Böhmen zu benennen hat. Das Capital besteht in einer 4percentigen Obligation von 1360 fl. Die Betheilung geschieht jährlich. (D. 5193, vom 26. December 1812.) 95. Der Comité-Glieder, nämlich: Franz Dolezal, Znaimer städtisch er Rentmeister, Matthäus Eisinger, bürgerlicher Handelsmann und Senior des bürgerlichen Handels-Gremiums in Wien, dann Wilhelm Hassfurter, Oberst- Jägermeister-Amts-Concipist, welche die Errichtung des Denkmales zu Znaim für den auf dem Schlachtfelde gebliebenen Obersten des 10. Feld­jäger-Bataillons, Carl v. Kopal, veranlassten, für Invalide dieses Bataillons, unter dem Namen: „Kopal-Invalicten-Stiftung-.“ Vorläufig wurden von dem Stiftungs-Capitale pr. 4920 fl. C. M. in 5per- centigen Staats-Obligationen drei Stiftplätze, nämlich der erste zu 12011., der zweite und der dritte zu 60 fl. jährlich creirt. Das Ernennungsreeht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 8732, vom 16. October 1854.) 96. Des Artillerie-Hauptmannes Johann Kotliny. Für einen, von der Herrschaft Eisenberg in Mähren (Olmützer Kreis) gebürtigen, in Ungarn realinvalid gewordenen Unter-Kanonier, in dessen Ermanglung für einen solchen Bombardier, und falls keine derlei Individuen vorhanden sind, für drei der vorzüglichsten Zöglinge eines Militär-Erzie­hungshauses. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 110 fl. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 1995, vom 2. April 1850.) 9'y. Der Stadtgemeinde Krems, unter dem Namen: „Kremser Invaliden -Unterstützungs- Fond”, für die von der Stadt Krems gestell­ten und invalid gewordenen Krieger vom Feldwebel abwärts, welche die Feldzüge in den Jahren 1848 und 1849 mitgemacht haben, und in deren Ermanglung für andere von der Stadt Krems gestellte und invalid gewordene Krieger.

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