Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)

Anhang

Stiftungen. 767 t,')• Des Zier-und Lustgärtners Johann Hummelberger, auf Zu­lagen für die 10 ältesten Invaliden des Invalidenhauses in Wien. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 3pereentigen Staats-Schuldver­schreibung von 2360 fl. Oesterr. Währung. Das Vorsehtagsrecht steht dem Invalidenhaus-Commando in Wien und das Ver- leihiingsreeht dem Landes-General-Commando in Wien zu. (Ahth. 9, Nr. 1421, vom 16. März 1861.) 7G» Des Kaufmannes zu Halas in Ungarn, Georg »Sanossy. Bestehend in einer 4percentigen Staats-Obligation pr. 430 fl. C. M., deren Interessen jährlich an die im Tyrnauer Invalidenhause und dessen Filiale befindlichen, aus dem adeligen Jazyger und den beiden Kumanier Districten gebürtigen Invaliden vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, dann deren Witwen und Waisen zu gleichen Theilen, nach Köpfen vertheilt, oder in Abgang solcher Individuen zum Capital geschlagen werden sollen. Das betheilungsrecht hat das Landes-General-Commando in Ungarn. (D. 4085, vom 30. Juli 1836.) ít. Der im Jahre 1839 in Jassy befindlich gewesenen österreichi­schen Staatsangehörigen, für Invaliden, welche in die Bukowina zuständig sind und zunächst für jene des Infanterie-Regiments Nr. 41 aus dem Feldzuge 1839. Das Capital besteht in einer 3percentigen National-Anlehens-Obligation pr. 960 fl. und wird in der Landes-Hauptcasse zu Czernowitz aufbewahrt. Das Verleihungsrecht steht dem betreffenden Landes-Präsidium zu. (ALlh. 9, Nr. 6985, vom 26. December 1861.) Jeilacic-Stiftung, gegründet von dem Rechnungs-Ofiieial Paul Schulz, aus gesammelten patriotischen Beiträgen. Für invalide Grenzer aus den Feldzügen der Jahre 1848 und 1849 und ihre verwaisten Familien, und wenn keine mehr vorhanden, für andere Gren­zer von Verdienst und guter Conduite, aber stets mit besonderer Rücksicht auf die verheiratheten Familienväter. Das Stamm-Capital beträgt dermalen 31.829 fl C. M. und 133 fl. W. W. in Obligationen. Das Verleihungsrecht steht seit dem Tode des Feldzeugmeisters und Banus Grafen v. Jellacic, dem jeweiligen Ban von Croatien zu. (D. 4451, vom 21. Juli 1850.) S». D es Hauptmann-Auditors Benjamin Jellouschegg Edlen v. Fichtenau* Das Capital bildet eine Metallique - Obligation in C. M. pr. 300 fl. á 3 Percent, deren jährliches Erträgniss für drei aus dem Neustadtler Bezirke in Illyrien, oder dessen Gegend, im Pettauer Invalidenhause, oder mit Patent ausser dem Hause auf dem Lande lebende, vorzugsweise aus der Pfarre Pretsehna gebürtige Individuen gewidmet ist. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2202, vom 5. August 1840.) SO. Des in Pension verstorbenen Expedits-Directions-Adjuncten des Kriegs-Ministeriums, Johann Jenger, zur Betheilung von fünfzehn der älte­sten und würdigsten Invaliden des Invalidenhauses in Wien. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 3percentigen National-Anlehens- Obligaticn pr. 330 fl.; der Betheilungs-Tag ist der 30. Mai jeden Jahres. Das ßeiheilungsrecht steht dem jeweiligen Jnvalidenhaus-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 1230, vom 27. Mai 1857.)

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