Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)

Anhang

Stiftungen. ti. Aspern-Stiftung. Aus mehreren Beitrügen zu Gunsten der, durch feindliche Wunden un­dienstbar gewordenen, insbesondere der, in der Schlacht bei Aspern ver­wundeten, und dadurch realinvalid gewordenen Krieger. Das Capital besteht in 3970 fl. W. W. und 21.570 fl. C. M., wovon die Interessen jährlich am 21. Mai an 27 Invaliden vertheilt werden. Das Yerleihung'srecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 1412, vom 1.Juni 1843.) 5* Der Katharina Ava kumo vicls, geborne Czukaly. Das Capital besteht in 400 fl. C. M. Von den abfallenden Interessen er­halten fünf Real-Inviiliden im Pesther Invalidenhause jeder auf seine Lebens­zeit eine monatliche Zulage. Das Verleihungsreeht steht dem Landes-General-Commando in Ungarn zu. (VV. 16, vom 11. Jänner 1820.) fi. Des Grafen Joseph Baivorou shi, Für fünf Invaliden des in Galizien zu errichtenden Invalidenhauses, oder, so lange diese Errichtung nicht stattgefunden hat, für fünf Patental- Invaliden aus dem Czortkower oder Tarnopoler Kreise. Das Stiftungs-Capital besteht in einer bpercentigen Staats-Obligation pr. 1200 fl. C. M., wovon die Interessen jährlich am 18. August vertheilt werden. Das Verleihungsrecht steht der obersten Militär-Behörde in Galizien, die Obsorge über die Stiftung dem Kriegs-Ministerium zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 3238, vom 12. Juli 1834.) 'S» Des Gubernial-Rathes Wenzel Ritter v. Bergeuthal, vermehrt durch eine in den Gerichtsbezirken Hohenelbe, Starkenbach und llochlitz eingeleitete Sammlung. Das Capital besteht in 3 Stück 5percentigen Obligationen des freiwilli­gen National-Anlehens vom Jahre 1854, zusammen pr. 1433 fl. C. M., von deren Interessen österreichische Militär-Invaliden, welche bei ihrer Auf­nahme in den Militär-Stand Gemeinde-Angehörige der drei obbenannten Bezirke waren, eine Invaliden-Versorgung vom Staate geniessen, dann in besagten Bezirken ihren ordentlichen bleibenden Wohnsitz haben, vorzugs­weise aber solche der obbezeichneten Invaliden, welche im k. k. Militär- Dienste verwundet worden sind, mit einer lebenslänglichen Rente jährlicher 30 fl. C. M. für jeden — betheilt werden sollen. Von dieser Rente ist den Stiftlingen das erste Drittel am 24. April jeden Jahres, als dem Allerhöch­sten Vermähiungsfeste Seiner Apostolischen Majestät des Kaisers Franz Joseph I., das zweite Drittel am 18. August, als am Geburtsfeste Seiner Apo­stolischen Majestät, und das letzte Drittel am 24. December jeden Jahres, als am Geburtsfeste Ihrer Majestät der Kaiserin Elisabeth, auszubezahlen. Die Verwaltung der Stiftung ist dem k. k. Bezirks-Amte zu Hohenelbe gegen all­jährliche Verrechnung an das k. k. Militär-Central-Rechnungs-Departement überlassen; das Verleihungsrecht aber steht der höchsten Militär-Behörde in Böhmen zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 12.774, vom 3. December 1833.) 8» Des verstorbenen pensionirten Hauptmannes Philipp Bergäer, für zwei aus Böhmen gebürtige Invaliden des Prager Invalidenhauses, welche bei der Jäger-Truppe gedient haben. Das Stiftungs-Capital besteht in einer opercentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 1180 fl. C. M. Die Betheiiung hat am 1. Mai jeden Jahres stattzufinden. Das Vorschlagsreeht steht dem Prager Invalidenhaus-Commando und das Ernen­nungsrecht dem Landes-General-Commando zu Prag zu. (Abth. 20, Nr. 4131, vom 9. December 1857.) 48* 753

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