Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)

Anhang

Stiftungen. 743 lieh abfallenden Interessen von SO fl. C. M. jedes Jahr am 13. Mai (an wel­chem Tage der Stifter in diesem Regimente den Maria-Theresien-Orden erhielt), an die am längsten mit Auszeichnung dienenden drei Unter-Officiere vertheilt werden; jene, welche unter dessen Commando dienten, haben das Vorrecht. Die Wahl der zu Betheilenden geschieht durch Stimmenmehrheit der Haupt­laute des Regiments. IN. 1018, vom 6. April 1832.) 50* Des Cameral-Physicus Dr. Joseph ©esterreicher und meh­rerer Menschenfreunde. Das Capital besteht in 8935 fl. C. M. und 660 fl. Oesterr. Währung. Die hiervon abfallenden jährlichen Zinsen haben die Widmung, dass die in den Cur-Ort Füred zur ärztlichen Pflege abgeschickten Militär-Individuen für die Zeit ihrer Cur eine verhältnissmässige Zulage erhalten. Das Vertheilungsrecht hat das Landes-General-Commando in Ungarn.- (L. 1282, vom 31. März 1829.) 5?» Des ©fficiers-Corps des Linien-Infanterie-Regiments Nr. 15. Bestehend in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung über 420 fl., wovon die Interessen jährlich am 26. Juni, als dem Erinnerungs­tage der von Seiner k. k. Apostolischen Majestät am 26. Juni 1852 vorge­nommenen Medaillen-Vertheilung an die sich in der Schlacht bei Szörög durch ihr tapferes Benehmen ausgezeichneten Individuen des Regiments, an drei verdienstvollste, präsente Mann dieses Regiments vom Feldwebel abwärts zu erfolgen sind. Die Verleihung geht vom jeweiligen Regiments-Inhaber auf den Vorschlag des P.egiments-Commandos aus. (L. 1242 und 1253, vom 12. Mai 1853.) 58. Des ©fficiers-Corps des Dragoner-Regiments Nr. 4. Zur Erinnerung an ihren durch plötzlichen Tod am 29. December 1846 ihnen entrissenen Obersten Victor Grafen Zichy-Ferraris, bestehend in einer öpercentigen Metallique-Obligation pr. 1000 fl., deren Interessen jährlich am 29. December, als dem Sterbetage des genannten Obersten, an einen verdienstvollen Corporal und Gemeinen dieses Regiments vertheilt werden sollen. (K. 2712, vom 1. Juni 1848.) Nachtrags-Bestimmung. In Folge der stattgefundenen Auflösung des Dragoner-Regiments Gross­herzog von Toscana Nr. 4 hat die von dem Offlciers-Corps dieses Regiments gegründete Stiftung auf das Kürassier-Regiment Kaiser Nicolaus Nr. 5 über­zugehen, daher der jeweilige Commandant dieses Regiments das Verleihungs­recht auszuüben. Die bisherige Stiftungs-Obligation ist in die 5percentige Haupt-Obliga­tion Nr. 7586, ddo. 1. Juli 1858, pr. 1000 fl. mit Verzinsung vom 1. Juli 1860 umgeschrieben, und bei der Universal-Militär-Depositen-Administration hin­terlegt worden. (Abth. 15, Nr. 5132, vom 1. October I860.) 5©. Des ©fficiers-Corps des 41. Infanterie-Regiments, aus Anlass der am 9. Mai 1855 stattgefundenen Fahnenweihe bei dem eigenen Grenadier-Bataillon, für die drei ältesten, durch gute Dienstleistung ausge­zeichneten Veteranen des Regiments, vom Feldwebel abwärts. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen National-Anlehens- Obligation Nr. 3024, ddo. 1. Jänner 1855, pr. 1000 fl. C. M., deren Interes­sen von dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu vertheilen sind. (Section III, Abth. 4, Nr. 9C21, vom 7. September 1855.)

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