Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)

Anhang

736 Stiftungen. Die Betheilung hat immer im Monate Februar stattzufinden, und die Wahl des zu betheilenden Soldaten steht dem jeweiligen Commandanten des betrellenden Regiments zu. Die Stiftung pr. 400 fl. C. M. ist durch Einverleibung des Pfandrechtes auf die dem Stifter gehörigen Parzellen in der Steuer-Gemeinde Serego, District Padua, sichergestellt. (Section III, Abth. 4, Nr. 349, vom 14. Jänner 1836.) Nachtrags-Bestimmung. Nachdem in Folge der neuen Formation der Infanterie-Regimenter nebst den Infanterie-Regimentern Nr. 13, 16, 26 und 45 auch jene: Nr. 38, Nr. 79 und Nr. 80 zu den venetianischen zählen, so wird diese Stiftung nach dem Willen des Stifters auf die drei letztgenannten Infanterie-Regimenter Nr. 38, 79 und 80 unter den gleichen Modalitäten ausgedehnt. (Abth. 13, Nr. 3400, vom 9. October 1S60.) SS* Des Platz-Obersten August Freiherrn v. («odart. Das Capital besteht aus vier Stück Bank-Actien, jede pr. 500 fl. Die jährlich entfallenden Dividenden sind in zwölf gleichen Theilen unter den Estandai’t-Führern und acht verdientere Qua-Wachtmeister des Dragoner- Regiments Nr. 2 zu vertheilen; sollten mehr oder weniger als acht Qua- Wachtmeister im Regimente vorhanden sein, so hat eine aus dem ältesten Escadrons-Commandanten, dann einem von seinen Kameraden gewählten Ober- und Unterlieutenant zusammengesetzte Commission zu bestimmen, im ersteren Falle, welche von den Qua-Wachtmeistern und im letzteren Falle, welche Corporale nebst den vorhandenen Qua-Wachtmeistern in den Stif­tungs-Genuss zu treten haben. (L. 1034, vom 8. März 1831.) Nachtrags-Bestimmung. Nachdem in Folge der neuen Formation der Cavailerie bei jedem leichten Regimente nur Ein Estandart-Fiihrer systemisirt ist, welcher in seinen Bezügen jener eines wirklichen Wachtmeisters gleichgestellt ist, so sind nunmehr zwölf der würdigsten und bedürftigsten Unter-Officiere aus der Charge der Zugsführer und Corporale von den entfallenden Dividenden zu betheilen, wobei die Individuen mit der Wachtmeisters-Auszeichnung vorzugsweise zu berücksichtigen sind. (Abth. 9, Nr. 2124, vom 23. März 1863.) ‘5 Des Majors Anton Grafen v. Gorcey. Es bestehen drei Capitalien, und zwar: a) in einer 4percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 500 fl. C. M.; b) in vier 5percent.igen Staats-Schuldvei*schreibungen pr. 100 fl. C. M., zusammen pr. 400 fl. C. M.; c) in vier 5percentigen Staats-Schuldverschreibungen pr. 100 fl. C. M., zusammen pr. 400 11. C. M. Jedes dieser drei Capitalien hat die Bestimmung, dass von seinen In­teressen alljährlich ein ganz mittelloser verdienstvoller subalterner Offieier, welchem zum Gebrauche der Carlsbad er Brunnen-Cur die Unterkunft in dem dortigen Officiers-Badhause bewilliget wird, betheilt werden soll. Das Verleihungsrecht steht dein jeweiligen Militär-Comniandanten in Böhmen zu. (N. 1328, vom 30. Mai 1846, und N. 923, vom 26. September 1848.) 25» Des Majors Anton Grafen v. Gorcey. Zu Gunsten cler die Carlsbader Brunnen-Cur gebrauchenden ganz mit­tellosen verdienstvollen subalternen Officiere, als vierter Stiftungsplatz, mit jährlichen Interessen von 20 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Militär-Commandanten in Böhmen zu. (D. 290, vom 18. Jänner 1830.)

Next

/
Oldalképek
Tartalom