Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)

Anhang

Stiftungen. betreten, ein Stipendium jährlicher 157 fl. 50 kr. Oesterr. Währung, den mit dem Stifter aber nicht verwandten Stipendisten aus dem Stande der vorbenannten acht Grenz-Regimenter hingegen, in dem ersten Falle das Stipendium jährlicher 12(5 fl. Oesterr. Währung, in dem letzteren Falle aber das Stipendium mit jährlichen 147 fl. Oesterr. Währung zugewendet. Das Patronatsrecht über die Stiftung steht dem jeweiligen fungirenden Erz­bischöfe und Metropoliten der griechisch-nicht-unirten Kirche zu Carlowitz , oder wo derselbe seinen Sitz haben dürfte, zu; das Kriegs-Ministerium aber trägt die Obsorge für die genaue Erfüllung der stifterischen Anordnung, sowie fiir die unge­schmälerte Erhaltung des Stiftungs-Capitals als eines fiir immerwährende Zeiten unangreifbaren Fondes. (Abth. 10, Nr. 3316, vom 3. October 1862.) Des Samuel Mann, in Folge eines Vergleiches, welcher zur Bei­legung eines Rechtsstreites bezüglich einer Frucht- und Victualien-Lieferung für die k. k. Armee abgeschlossen wurde, eine Stiftung für mittellose und erwerbsunfähige Witwen und Waisen besonders verdienstvoller Militär-Ver- pflegs-Unter-Parteien. Das Stiftungs-Capital besteht in 5percentigen Staats-Schuldverschrei­bungen zusammen pr. 2700 fl. Oesterr. Währung, von dessen Interessen vier Sliftungs-Genüsse, jeder zu 32 fl. 6 kr. jährlich verliehen werden. Das Yerleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 3343, vom 8. Juli 1862.) 5* Der Oberstens-Witwe Thecla von Körvér, unter dem Namen »Oberst Johann Nepomuk von Körvér-Stiftung vom 23 April 1862“ für die zwei längst dienenden, bravsten und unbemittelsten Gemeinen des Huszaren- Regimenfs Churfürst von Hessen-Cassel Nr. 8. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5pereentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 1000 fl. C. M. Das Yerleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 9, Nr. 3057, vom 4. October 1862.) 6« Lidiss’sche Stif'ung für mittellose Officiere, Parteien, Beamte und die Mannschalt der technischen Artillerie im k. k. Arsenale in Wien, sowie für deren Gattinnen, Witwen, Kinder und Waisen, welche, im Falle sie in unverschuldete Nothlage gerathen, aus den Stiftungs Interessen, nach dem Ermessen der Arsenals-Direction, zu betheilen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in der opercentigen Staats-Schuldver­schreibung Nr. 11.986 pr. 1500 fl. C. M. (Abth. 9, Nr. 3006, vom 2i. Juni 1862.) S'. Des ©ffioiers - Corps des Linien-Infanterie-Regiments Graf Mensdorff-Pouilly Nr. 73, zum ewigen Gedächtnisse an die Feier der ers'en Fahnenweihe im Regimente, eine Stiftung unter dem Namen „Graf Mensdorff- Pouilly 73. Linien-Infanterie-Regiments-Fahnenweihe-Stiftung vom Jahre 1862“ für jenen Mann des Regiments, welcher der Erste unter den Fahnen des neuen Regiments die goldene oder silberne Tapferkeits-Medaille erringt. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen Staats-Schuldv r- schreibung aus dem Anlehen vom Jahre 1860, Serie 4753, Gowinn-Nr. 10 pr. 500 fl. ö. W. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 9, Nr. 4984, vom 2. October 1862.)> §. Des Joseph Edlen von Parihenau, Inhabers einer k. k. landes- privilegirten Fabrik in Wien. Für einen in der Schlacht hei Novara verwundeten und invalid gewor­denen k. k. Krieger, und in dessen Ermanglung für einen andern vor dem. Feinde verwundeten Invaliden. 85*

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