Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)
Anhang
Sliflu »gen. 853 111. In anderen Erziehungs-Anstalten. J.» In den englischen Fräulein-Stiften zu St. Pölten und Krems . 10 Für Töchter von k. k. Officieren, unter denselben Aufnahms-Bedingungen, wie für Aerarial-Stiftlinge in das Hernalser Officiers- Töchter-Erziehungs-Institut. Gebildet aus einem Theilbetrage des Erträgnisses der I. Wohlthätigkeits- Staats-Lotterie. Ä. In Frauen-Klöstern der Monarchie .......................................... 36 F ür weibliche Waisen von Officieren, Militär-Parteien und Militär- Beamten. Die Verleihung erfolgt über Vorschlag des Kriegs-Ministeriums durch Seine k. k. Apostolische Majestät. Gebildet aus der Hälfte des Erträgnisses der IV. Wohlthätigkeits-Staats- Lotterie. 3* Die Kronprinz Erzherzog Rudolpli-Stiftung. Zur Erziehung weiblicher Waisen von Officieren in Privat-Erzie- hungs-Anstalten, dann zur Betheilung von Töchtern der Generale und Obersten mit Hand-Stipendien. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Minister zu. Gegründet durch einen Ungenannten mit SO.000 fl. in 5percentigen Staats-Schuldverschreibungen, und wurde mit der Seite 842 unter Nr. 56 vorkommenden gleichnamigen Stiftung gleichzeitig gewidmet. D. Mannschafts-Töchter-Erziehnags-Institute. Privat-Stiftungen. Mit der Widmung zur Erhaltung von Plätzen. 1* Ihrer Majestät der Kaiserin Carolina Augusta.......................... 5t Für eheliche Töchter der Soldaten vom Corporal abwärts, um sie zu braven Dienstmägden zu erziehen. Ihre Majestät haben zu diesem Behufe zwei Häuser sammt den dazu gehörigen Gärten in der Wiener Vorstadt Erdberg und 85.000 fl. in 4- und 5percentigen Metallique-Obligationen gewidmet. Das Verleihungsrecht wird von Ihrer Majestät ausgeübt. (D. 466-210, vom 30. Jänner 1831.) 3. Des apostolischen Feld-Vicars der k. k. Heere, Bischofs Johann Michael Leonhard, unter Mitwirkung des Bischofes zu Szathmár in Ungarn, im Namen eines unbekannt bleiben wollenden Wohlthäters . 40 Für eheliche Töchter der Mannschaft vom Feldwebel abwärts, um sie für die gewöhnlichen häuslichen Dienstzweige zu erziehen. Das Capital beträgt 76.000 fl. C. M. Das Verleihungsrecht hat das apostolische Feld-Vicariat. (Nr. 290, vom 28. Februar 1842, und Nr. 1073, vom 23. Juni 1842.)