Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)
Anhang
Stiftungen. 835 Anzahl der Plätze in den Cadeten- Instituten und Akademien Erziehungshäusern und Schul-Comp 10 7 ohne Rücksicht auf ihre Beschäftigung, oder in deren Ermanglung aus der Provinz Verona; Glieder der Familie Conte Buri, dann deren Verwandte, sofort Söhne von Individuen, w elche in der Armee dienen oder gedient haben, endlich Söhne von Militär- und Civil-Staatsbeamten haben den Vorzug. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Delegat von Verona, das Bestätigungsrecht das Kriegs- Ministerium. Tritt erst nach dem Tode des Stifters ins Leben. ifc. Die Graf Johann Buttler’sche Stiftung . . . Für Söhne von Eingebornen der nachbenannten 13 Comitate des Königreiches Ungarn, vorzugsweise für arme adelige Jünglinge ohne Rücksicht auf ihre Religion, und zwar aus den Comi- taten : Szabolcs 2, Borsod 2, Heves 2, Neograd 2, Beregh 1, Ugocsa 1, Ungh 2, Abauj 1, Torna 1, Zemplin 1, Pesth 2, Bihar 2, Gömör 1. Zur Besetzung erledigter Stiftungsplätze w ird der Vorschlag der betreffenden Comitate im Wege der königlich-ungarischen Statthalterei, der königlich-ungarischen Hofkanzlei, und von dieser Sr. k. k. Apostolischen Majestät zur Allerhöchsten Bestätigung vorgelegt. 20 15. Die Chaos’sehe................................................... Für Chaos’sche Stiftlinge des Wiener Waisenhauses. Das Verleihungsrecht übt der Wiener Stadt- Magistrat aus. 6 flO> Die Gräflich Alexander und Carl Csákj-’sche . Vorzugsweise für Jünglinge aus dem Königreiche Ungarn. Das Verleihungsrecht üben die Erben des Stifters oder deren Legatare aus. 1 1 Die Joseph und Johann v. tsekoniis’sche . . Für aus Ungarn oder dem Temeser Banate gebürtige Knaben. Das Verleihungsrecht übt der Stifter, respective dessen Erben, oder hiezu eingesetzte Legatare aus. Wenn nach Ablauf der Präsentationszeit kein Aspirant namhaft gemacht wird, fällt das Ver- leihungsrecht dem Kriegs-Ministerium anheim ; wobei jedoch stets nur Jünglinge aus den be- zeichneten Kronländern gewählt werden dürfen. 1 38 7 S3 *