Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)

Anhang

Stiftungen. 835 Anzahl der Plätze in den Cadeten- In­stituten und Akademien Erziehungs­häusern und Schul-Comp 10 7 ohne Rücksicht auf ihre Beschäftigung, oder in deren Ermanglung aus der Provinz Verona; Glie­der der Familie Conte Buri, dann deren Ver­wandte, sofort Söhne von Individuen, w elche in der Armee dienen oder gedient haben, endlich Söhne von Militär- und Civil-Staatsbeamten ha­ben den Vorzug. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Dele­gat von Verona, das Bestätigungsrecht das Kriegs- Ministerium. Tritt erst nach dem Tode des Stifters ins Leben. ifc. Die Graf Johann Buttler’sche Stiftung . . . Für Söhne von Eingebornen der nachbenann­ten 13 Comitate des Königreiches Ungarn, vor­zugsweise für arme adelige Jünglinge ohne Rück­sicht auf ihre Religion, und zwar aus den Comi- taten : Szabolcs 2, Borsod 2, Heves 2, Neograd 2, Beregh 1, Ugocsa 1, Ungh 2, Abauj 1, Torna 1, Zemplin 1, Pesth 2, Bihar 2, Gömör 1. Zur Besetzung erledigter Stiftungsplätze w ird der Vorschlag der betreffenden Comitate im Wege der königlich-ungarischen Statthalterei, der königlich-ungarischen Hofkanzlei, und von dieser Sr. k. k. Apostolischen Majestät zur Allerhöchsten Bestätigung vorgelegt. 20 15. Die Chaos’sehe................................................... Für Chaos’sche Stiftlinge des Wiener Waisen­hauses. Das Verleihungsrecht übt der Wiener Stadt- Magistrat aus. 6 flO> Die Gräflich Alexander und Carl Csákj-’sche . Vorzugsweise für Jünglinge aus dem König­reiche Ungarn. Das Verleihungsrecht üben die Erben des Stif­ters oder deren Legatare aus. 1 1 Die Joseph und Johann v. tsekoniis’sche . . Für aus Ungarn oder dem Temeser Banate ge­bürtige Knaben. Das Verleihungsrecht übt der Stifter, respec­tive dessen Erben, oder hiezu eingesetzte Lega­tare aus. Wenn nach Ablauf der Präsentationszeit kein Aspirant namhaft gemacht wird, fällt das Ver- leihungsrecht dem Kriegs-Ministerium anheim ; wobei jedoch stets nur Jünglinge aus den be- zeichneten Kronländern gewählt werden dürfen. 1 38 7 S3 *

Next

/
Oldalképek
Tartalom