Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)

Anhang

Stiftungen. 829 Das Capital besteht in 370 fl. C. M. Kpercentiger Staats-Schuldverschrei­bungen, deren Interessen zu gleichen Theilen alljährlich zu vertheilen sind. Das Verleihungsreeht steht dem Landes-Genéral-Commando in Böhmen zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 4385, vom 17. November 1853.) 53* Des Gemeinen Franz Schüttler, vom Kürassier-Regimente König Maximilian von Bayern Nr. 2, zu gemeinnützigen Zwecken dieses Regiments. Das Capital besteht in einer opereentigen Staats-Schuldverschreibung des Anlehens vom Jahre 1S60 pr. 500 fl., Serie-Nr. 1950, Gewinn-Nr. 3. verzinslich vom 1. November 1861. Die Interessen-Verwaltung steht dem jeweiligen Regiments-Commando zu. (Abth. 9, Nr. 174, vom 21. Jänner 1862.) 34* Feldzeugmeister Carl Fürst Schwarsr.enberg-Militär-Stiftung für ausgediente Militärs aus dem Kronstädter Kreise, vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, gegründet von dem k. k. Statthalterei-Rathe und Kreis-Vorsteher zu Kronstadt, Ignaz 4i>rüniicr, aus gesammelten Beträgen. Das Stiftungs-Capital besteht in 1000 fl. 5percentiger National-Anlehens- Obligationen, welches bei der Sammlungs-Casse zu Kronstadt aufbewahrt wird. Das Vorschlagsrecht steht dem k. k. Kreis-Vorsteher zu Kronstadt, und das Verleihungsreeht dem commandirenden Generale in Siebenbürgen zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 1772, vom 12. Februar 1857.) 55* Des Ober-Arztes Joseph Seiberle, zum Transporte schwerVer- wundeter im Felde mittelst Lastthiere. Das Stiftungs-Capital besteht, in einer üpercentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 9480 fl. C. M. und 685 fl. Oesterr. Währung, deren Interessen bis zum Ausbruche eines Feldzuges capitalisirt werden. (Abth. 20, Nr. 569, vom 25. Februar 1858.) 56* Des katholischen Pfarrers Johann Selishkar zu Golubince im Peterwardeiner Grenz-Regimente. Derselbe hat ein in einer 4percentigen Verlosungs-Obligation bestehen­des Capital pr. 702 fl. mit der Bestimmung gewidmet, dass die davon entfallenden Interessen zur Unterstützung der ärmeren Classe der Golubincer Grenzer in Entrichtung der jährlichen Steuern verwendet werden. Die Auswahl der Grenz-Familien ist der Golubincer Compagnie einvernehmlich mit dem dortigen Pfarr-Amte, und im Falle sie nicht einig werden sollten, die Ent­scheidung dem Peterwardeiner Grenz-Regiments-Commando überlassen. (B. 3608, vom 25. August 1843.) 53. Des Serbisch-Banater Grenz-Regiments Nr. 14. zur Subsi­stenz-Verbesserung seines Gemeinde-Lehr-Personales. Das Stiftungs-Capital besteht in öffentlichen Fonds- und Privat-Obliga- tionen mit dem Nominalwerthe von 21.127 fl. Oesterr. Währung. Von den diessfülligen jährlichen Interessen werden betheilt: a) Jene Gemeinde-Lehrer ohneUnterschied der Nation, die durch 30 Jahre ununterbrochen in den Gemeinden des Regiments beim Lehrfache zur Zufriedenheit gedient haben, und aus Altersschwäche oder sonst unver­schuldet zur weiteren Versehung des Lehramtes unfähig geworden sind, vorzugsweise aber die notorisch armen besitzlosen derlei Gemeinde- Diener mit einer jährlichen Pension von 60 fl.; b) wenn durch diese Pensionen die Capitals-Rente nicht erschöpft würde, die Witwen und Waisen jener Gemeinde-Lehrer, die wenigstens durch 20 Jahre dem Lehramte in den Gemeinden des Regiments mit Eifer obgelegen batten, und zwar die Witwen bis zur Wiederverehelichung oder sonstigen Versorgung mit je einer jährlichen Sustentation von

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