Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)

Anhang

8(6 Stiff linger». aus den drei Spercentigen Staats-Schuldverschremungen des National- Anlchens : Nr. 2.106 ddo. 1. Jänner 1833 pr. 1200 fl. C.M., „ 12.687 ddo. {.October 1833 „ 1270,, „ 13.079 ddo. 1.October 1855 „ 380 „ „ und aus den beiden b’percentigen Staats-Schuldverschreibungen: Nr. 1.272 ddo. 1. September 1834 pr. 1300 fl. C. M-, und Nr. 43.409 ddo. 1. Juni 1853 pr. 373 fl. C. M. Diese Staats-Schuldverschreibungen wurden zum Zwecke der bereits genehmigten Stiftung vinculirt und der k. k. Universal-Militär-Depositen- Administration zur Aufbewahrung übergeben, und es wurde angeordnet, dass die jährlichen Interessen des nunmehr auf 16.123 fl. 0. M. erhöhten Stiftungs- Capitales genau auf die im Stiftbriefe ddo. 11. October 1834 angegebene Weise nach dem Willen der Stifterin für immerwährende Zeiten verwendet werden sollen, worüber das Kriegs-Ministerium, sowie über die ungeschmä­lerte Erhaltung des Stiftungs-Capitales, als eines unangreifbaren Fondes, Sorge tragen wird. (Section Ul, Abth. 4, Nr. 8321, vom II. October 1834, und Section 111, Abtii. 4, Nr. 3838, vom 12. Mai 1836.) .A3* Des Rittmeister-Auditors Joseph v. Sz.aÜiinát'j. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M., wovon die Interessen für eine mittellose Witwe aus der Auditoriats-Branche bestimmt sind. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Justiz-Referenten beim Landes-General- Commando zu Udine, das Verleihungsrecht dem dortigen Landes-Militär-Gerichte zu. (L. 3939, vom 30. November 1830.) *V4* Des General-Majors Ferdinand v. Saecsén. Mit einem aus einer Privat-Obligation bestehenden Capitale pr. 3090 fl. C. M., dessen jährliches Interesse zur Unterstützung zweier Waisen k. k. Offleiere der österreichischen Armee männlichen oder weiblichen Geschlech­tes gewidmet ist. Das Verleihungsrecht ist dem Kriegs-Ministerium übertragen. (D. 1947, vom 4. Mai 1839.) 55* Eines Vereines zu Tesclien. Das Capital besteht in 3000 fl. C. M. äpercentiger Obligationen und seine Interessen sind für drei Witwen solcher Soldaten des Infanterie-Regiments Nr. 36, welche in den Feldzügen der Jahre 1813 oder 1814 todt geblieben sind, bestimmt. In Ermanglung deren werden die gesammten Capitals-Zinsen an Soldaten-Waisen dieses Regiments jährlich, bis sie das Normal-Alter er­reichen, zu widmen sein. Den Vorschlag hat das Regimeuts-Commaudo, die Betheilung sieht dem Landes- General-Coinmando zu Brünn zu. (D. 3314, vom 31. Mai 1813, und Section III, Abth. 4, Nr. 3131, vom 12. Juli 1834.) 5Ö* Des verstorbenen pensionirten Majors Thaddäus v. Tunelli. Für zwei arme Witwen oder Waisen von Officieren oder Militär- Beamten. Das Stiftungs-Capital bestellt in einer 3pereentigen Metallique-Obligation von 2000 fl., deren Interessen die beiden Stiftlinge lebenslänglich zu beziehen haben. Die Verleihung der Stiftungsplätze sieht dem Landes-General-Commando in Wien zu. (Abth. 6, Nr. 10.303, vom 3. November 1839.) Der Majors-Gattin Joseplia v. 'I’ouelli. gebornen v. i*Iu<ler€r* Für zwei arme Offleiers-Witwen, oder derlei elternloseOfficiers-Töchter,

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