Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)
Anhang
8(6 Stiff linger». aus den drei Spercentigen Staats-Schuldverschremungen des National- Anlchens : Nr. 2.106 ddo. 1. Jänner 1833 pr. 1200 fl. C.M., „ 12.687 ddo. {.October 1833 „ 1270,, „ 13.079 ddo. 1.October 1855 „ 380 „ „ und aus den beiden b’percentigen Staats-Schuldverschreibungen: Nr. 1.272 ddo. 1. September 1834 pr. 1300 fl. C. M-, und Nr. 43.409 ddo. 1. Juni 1853 pr. 373 fl. C. M. Diese Staats-Schuldverschreibungen wurden zum Zwecke der bereits genehmigten Stiftung vinculirt und der k. k. Universal-Militär-Depositen- Administration zur Aufbewahrung übergeben, und es wurde angeordnet, dass die jährlichen Interessen des nunmehr auf 16.123 fl. 0. M. erhöhten Stiftungs- Capitales genau auf die im Stiftbriefe ddo. 11. October 1834 angegebene Weise nach dem Willen der Stifterin für immerwährende Zeiten verwendet werden sollen, worüber das Kriegs-Ministerium, sowie über die ungeschmälerte Erhaltung des Stiftungs-Capitales, als eines unangreifbaren Fondes, Sorge tragen wird. (Section Ul, Abth. 4, Nr. 8321, vom II. October 1834, und Section 111, Abtii. 4, Nr. 3838, vom 12. Mai 1836.) .A3* Des Rittmeister-Auditors Joseph v. Sz.aÜiinát'j. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M., wovon die Interessen für eine mittellose Witwe aus der Auditoriats-Branche bestimmt sind. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Justiz-Referenten beim Landes-General- Commando zu Udine, das Verleihungsrecht dem dortigen Landes-Militär-Gerichte zu. (L. 3939, vom 30. November 1830.) *V4* Des General-Majors Ferdinand v. Saecsén. Mit einem aus einer Privat-Obligation bestehenden Capitale pr. 3090 fl. C. M., dessen jährliches Interesse zur Unterstützung zweier Waisen k. k. Offleiere der österreichischen Armee männlichen oder weiblichen Geschlechtes gewidmet ist. Das Verleihungsrecht ist dem Kriegs-Ministerium übertragen. (D. 1947, vom 4. Mai 1839.) 55* Eines Vereines zu Tesclien. Das Capital besteht in 3000 fl. C. M. äpercentiger Obligationen und seine Interessen sind für drei Witwen solcher Soldaten des Infanterie-Regiments Nr. 36, welche in den Feldzügen der Jahre 1813 oder 1814 todt geblieben sind, bestimmt. In Ermanglung deren werden die gesammten Capitals-Zinsen an Soldaten-Waisen dieses Regiments jährlich, bis sie das Normal-Alter erreichen, zu widmen sein. Den Vorschlag hat das Regimeuts-Commaudo, die Betheilung sieht dem Landes- General-Coinmando zu Brünn zu. (D. 3314, vom 31. Mai 1813, und Section III, Abth. 4, Nr. 3131, vom 12. Juli 1834.) 5Ö* Des verstorbenen pensionirten Majors Thaddäus v. Tunelli. Für zwei arme Witwen oder Waisen von Officieren oder Militär- Beamten. Das Stiftungs-Capital bestellt in einer 3pereentigen Metallique-Obligation von 2000 fl., deren Interessen die beiden Stiftlinge lebenslänglich zu beziehen haben. Die Verleihung der Stiftungsplätze sieht dem Landes-General-Commando in Wien zu. (Abth. 6, Nr. 10.303, vom 3. November 1839.) Der Majors-Gattin Joseplia v. 'I’ouelli. gebornen v. i*Iu<ler€r* Für zwei arme Offleiers-Witwen, oder derlei elternloseOfficiers-Töchter,