Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)

Anhang

Stiftungen. 811 Obersten, vormaligen Platz-Oberstlieutenants Franz Vollmar, dann die Toch­ter des pensionirten Hauptmannes Carl Maceovits, und nach diesen die Töchter des pensionirten Platz-Majors, vormaligen Genie-Hauptmannes Leonhard Freiherrn de Vaux den Vorzug haben. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (L. 589, vom 20. Februar 1851.) 21. Der Gräfin Maria Josepha v. Goltz. Für vier arme pensionsunfähige Militär-Officiers-Witwen, welche mit den Zinsen eines Capitals von 24.000 fl. C. M. zu betheilen sind. Das Verleihungsrecht besitzt das Kriegs-Ministerium. (D. 638, vom 22. Februar 1825.) 82. Der Oberlieutenants - Witwe Theresia Gräfin Gourcej'- Droitaumont. Für drei Töchter adeliger Stabs-Ofticiere, welche in den Genuss der Stiftungs-Interessen jährlicher 300 fl. des Stiftungs-Capitals von 6342 fl. C. M. in äpercentigen Obligationen, erst nach dem Ableben der Majors- Tochter Josepha Freiin v. St. Vincent, verehelichten Gräfin v. Myrbach, welche dermalen im Genüsse der Capitals-Interessen ist, dann der ihr substi- tuirten drei Waisen des Obersten Freiherrn Günther v. Dallwitz und deren ehelichen Nachkommen, zu gelangen haben. Das Verleihungsrecht steht seiner Zeit dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 4469, vom 25. Juli 1850.) 23. Des Majors Carl Gutwill. Bestehend in einer Spercentigen verlosten Staats-Schuldverschreibung pr. 1130 fl., wovon die Interessen für eine Officiers-Toehter, deren Vater bei dem Infanterie-Regimente Nr. 25 gedient hat und pensionirt wurde, oder nicht mehr am Leben ist, in deren Ermanglung aber für den Sohn eines pen­sionirten, und endlich bei dessen Abgang für den Sohn eines activen Oftlciers vom genannten Regimente, bis zur Versorgung gewidmet sind. Das Verleihungsrecht steht dem commandirenden Generale in Böhmen zu. (D. 137, vom 20. Jänner 1845.) 2?4. Des Feldmarschall-Lieutenants Friedrich Freiherrn v. Hagen. Bestehend in einer Staats-Obligation pr. 1500 fl. C. M., deren Interes­sen zur Unterstützung der Militär-Witwen und Waisen des Infanterie-Regi­ments Nr. 56 bestimmt sind. (F. 241, vom 28. Februar 1784.) 25. Für eine hilfsbedürftige Invaliden-Witwe, mit Bevorzugung solcher, deren Männer den Feldzug der Jahre 1848 und 1849 in Siebenbürgen mitge­macht haben. Das Stiftungs-Capital, aus einer im Jahre 1849 eingeflossenen patrioti­schen Gabe, besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 580 fl. C. M., deren Interessen an eine Invaliden - Witwe vom Kriegs- Ministerium lebenslänglich verliehen werden. (Section 111, Abth. 4, Nr. 5258, vom 23. Mai 1855.) 26» Freiherrlieh Hei’zngenberg-Cnötzen'sche Stiftung, für eine arme sittliche Offieiers-Witwe des Infanterie-Regiments Nr. 35, errichtet von Wilhelmine Freifrau von BSerzogcnberg, gchorne Gräfin Götzen, Sternkreuz-Ordens-Dainc. In Ermanglung einer solchen Officiers-Witwe hat ein blessirter pensio- nirter Officior vom Hauptmanne abwärts desselben Regiments, der aufseine Pension beschränkt ist, den Stiftungs-Genuss zu beziehen. Das Stiftungs-Capital bestellt in einer 5percen(igen Staats-Schuldver­schreibung pr. 1000 fl. Oesterr Währung.

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