Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)
Anhang
Stiftungen. 797 1 9 Des Vincenz Ritter Settele v. Ultim enbtirp;. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung von 1000 fl., deren Interessen als eine Zulage für den jeweiligen, an Lebensjahren ältesten Invaliden des Wiener Invalidenhauses gewidmet sind. Das Verleihungsrecht hat das Kriegs-Ministerium. (D. 5257, vom 13. November 1833.) I VIS» Des Gr atz er Bürgers F. E. Settele. Für zwei in den Feldzügen 1848 und 1849 verkrüppelte Krieger des Infanterie-Regiments Nr. 47. Das Capital besteht in einer 4percentigen Metallique-Obligation pr. 300 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dein genannten Regiments-Commando zu. (D. 1517, vom 13. März 1850.) 1 ’S®» Des Joseph Seimige Das Capital beträgt 240 fl. W. W. Für einen Invaliden mit 1 fl. W.W. monatlich; sichergestellt durch eine Intabulation auf ein Haus in Cilli. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Ober-Beamte des Gutes des Stifters, genannt Strobelhof, in Inner-Oesterreich. (D. 2212, vom 5. Juni 1820.) 1 80« Des Anton Gilbert Edlen v. Seydel. Das Capital besteht in 1000 fl. zu 5 pCt. C. M. Die Interessen sind bei einer festlichen Veranlassung an fünf solche Invalide des Wiener Invalidenhauses, welche noch mit keiner der im Laufe der letzten Kriege für Invalide errichteten Stiftungen betheilt worden sind, zu gleichen Theilen zu erfolgen. Das Vorschlagsrecht steht dem Invalidenhaus-Commando, die Verleihung dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2970, vom 14. Juli 1826.) 181» Des Grafen Sizzo de Morls in Trient, für zwei invalide Soldaten des Tiroler Jäger-Regiments Kaiser Franz Joseph. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 2000 fl. C. M. Dem Commandanten des genannten Regiments steht das Recht zu, die Stift— linge zu ernennen. (Abth. 9, Nr. 4155, vom 31. Juli 1861.) 1821* Des Constantin Ritter Slotwinskl v. Leliva* Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 325 fl. C. M., deren jährlicher Interessen-Ertrag für solche österreichische Invalide bestimmt ist, welche auf des Stifters erbeigenthümlichem Gute Gfobikowa, Tarnower Kreises, gebürtig sind. Das Verleihungsrecht ist dem Kriegs-Ministerium überlassen. (D. 4998, vom 7. November 1837.) 183» Des Tarnower Consistorial-Protokollisten Smlrzitz» Zur alljährlichen Betheilung eines zu Feldkriegs-Diensten untauglich gewordenen Soldaten, vom Feldwebel abwärts, wobei vorerst die Anverwandten des Stifters, wenn solche beim Militär dienen sollten, dann Militärs, die aus des Stifters Vaterstadt Temesvár gebürtig sind, endlich jene, die in dem Infanterie-Regimente Nr. 37 gedient haben, berücksichtiget werden sollen. Das Capital besteht in einer unverlosten 2percentigen Hofkainmer- Obligation pr. 100 fl. W. W. Das Verleihungsrecht kommt dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2064, vom 31. März 1850.)