Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)

Anhang

Stiftungen. 797 1 9 Des Vincenz Ritter Settele v. Ultim enbtirp;. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung von 1000 fl., deren Interessen als eine Zulage für den jeweiligen, an Lebens­jahren ältesten Invaliden des Wiener Invalidenhauses gewidmet sind. Das Verleihungsrecht hat das Kriegs-Ministerium. (D. 5257, vom 13. November 1833.) I VIS» Des Gr atz er Bürgers F. E. Settele. Für zwei in den Feldzügen 1848 und 1849 verkrüppelte Krieger des Infanterie-Regiments Nr. 47. Das Capital besteht in einer 4percentigen Metallique-Obligation pr. 300 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dein genannten Regiments-Commando zu. (D. 1517, vom 13. März 1850.) 1 ’S®» Des Joseph Seimige Das Capital beträgt 240 fl. W. W. Für einen Invaliden mit 1 fl. W.W. monatlich; sichergestellt durch eine Intabulation auf ein Haus in Cilli. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Ober-Beamte des Gutes des Stifters, genannt Strobelhof, in Inner-Oesterreich. (D. 2212, vom 5. Juni 1820.) 1 80« Des Anton Gilbert Edlen v. Seydel. Das Capital besteht in 1000 fl. zu 5 pCt. C. M. Die Interessen sind bei einer festlichen Veranlassung an fünf solche Invalide des Wiener Invaliden­hauses, welche noch mit keiner der im Laufe der letzten Kriege für Invalide errichteten Stiftungen betheilt worden sind, zu gleichen Theilen zu erfolgen. Das Vorschlagsrecht steht dem Invalidenhaus-Commando, die Verleihung dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2970, vom 14. Juli 1826.) 181» Des Grafen Sizzo de Morls in Trient, für zwei invalide Sol­daten des Tiroler Jäger-Regiments Kaiser Franz Joseph. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 2000 fl. C. M. Dem Commandanten des genannten Regiments steht das Recht zu, die Stift— linge zu ernennen. (Abth. 9, Nr. 4155, vom 31. Juli 1861.) 1821* Des Constantin Ritter Slotwinskl v. Leliva* Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 325 fl. C. M., deren jährlicher Interessen-Ertrag für solche öster­reichische Invalide bestimmt ist, welche auf des Stifters erbeigenthümlichem Gute Gfobikowa, Tarnower Kreises, gebürtig sind. Das Verleihungsrecht ist dem Kriegs-Ministerium überlassen. (D. 4998, vom 7. November 1837.) 183» Des Tarnower Consistorial-Protokollisten Smlrzitz» Zur alljährlichen Betheilung eines zu Feldkriegs-Diensten untauglich gewordenen Soldaten, vom Feldwebel abwärts, wobei vorerst die Anver­wandten des Stifters, wenn solche beim Militär dienen sollten, dann Militärs, die aus des Stifters Vaterstadt Temesvár gebürtig sind, endlich jene, die in dem Infanterie-Regimente Nr. 37 gedient haben, berücksichtiget werden sollen. Das Capital besteht in einer unverlosten 2percentigen Hofkainmer- Obligation pr. 100 fl. W. W. Das Verleihungsrecht kommt dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2064, vom 31. März 1850.)

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