Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)
Anhang
Stiftungen. 779 VS« Des Finanzrathes Johann Heydever. Zur Errichtung eines bleibenden Denkmales des glorreichen Geburtsfestes Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I. Das Capital besteht in einer öpercentigen verlosten Staats-Schuldverschreibung pr. 870 fl. C.M., 304 fl. W W. und 94 fl. 30 kr. Oesterr. Währung. Die Interessen werden alljährig am 18. August, als dem Geburtstage Seiner Majestät, in der Stadt Jaslo, naeh abgehaltenem Gottesdienste durch den jeweiligen Chef der politischen Verwaltung unter die aus dem ehemaligen JasJoer Kreise gebürtigen, im ungarischen Revolutions-Kriege invalid gewordenen k. k. Krieger zu gleichen Theilen vertheilt. (L. 1015, vom 10. März 1851.) VÜ« Des Anton Horaczck. Aus Anlass der glücklichen Lebensrettung Seiner k. k. Apostolischen Majestät für zwei Invalide des Infanterie-Regiments Kaiser Franz Joseph Nr. i. Das Capital besteht in zwei Staats-Schuldverschreibungen, jede von 100 fl., wovon die jährlichen Interessen pr. 10 fl. C. M. vom Commandanten des genannten Regiments vertheilt werden. (Section 111, Ablh. 4, Nr. 3817, vom 29. October 1853.) 7Des HoraaUliowitzer Frauen-Vereines, für einen würdig befundenen invaliden Krieger aus der Stadt Horazdiowitz. Das Capital besteht in einer öpercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 113 fl. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando in Böhmen zu. (D. 1995, vom 2. April 1850.) ’Í6» Des Zier- und Lustgärtners Johann Hummelberger, auf Zulagen für die 10 ältesten Invaliden des Invalidenhauses in Wien. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 3percentigen Staats-Schuldverschreibung von 2360 fl. Oesterr. Währung. Das Vorschlagsrecht steht dem Invalidenhaus-Commando in Wien und das Verleihungsrecht dem Landes-General-Commando in Wien zu. (Abth. 9, Nr. 1421, vom 16. März 1861.) 7 7» Des Kaufmannes zu Halas in Ungarn, Georg «iánossy. Bestehend in einer 4percentigen Staats-Obligation pr. 430 fl. C. M., deren Interessen jährlich an die im Tyrnauer Invalidenhause und dessen Filiale befindlichen, aus dem adeligen Jazyger und den beiden Kumanier Districten gebürtigen Invaliden vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, dann deren Witwen und Waisen zu gleichen Theilen, nach Köpfen vertheilt, oder in Abgang solcher Individuen zum Capital geschlagen werden sollen. Das Betheilungsrecht hat das Landes-General-Commando in Ungarn. (D. 4085, vom 30. Juli 1836.) 7S. Der im Jahre 1859 in Jassy befindlich gewesenen österreichischen Staatsangehörigen, für Invaliden, welche in die Bukowina zuständig sind und zunächst für jene des Infanterie-Regiments Nr. 41 aus dem Feldzuge 1859. Das Capital besteht in einer Spercentigen National-Anlehens-Obligation pr. 960 fl. und wird in der Landes-Hauptcasse zu Czernowitz aufbewnhrt. Das Verleihungsrecht steht dem betreffenden Landes-Präsidium zu. (Abth. 9, Nr. 6985, vom 26. December 1861.) Vfi« Jellacic-Stiftung, gegründet von dem Rechnungs-Official Paul Schulz, aus gesammelten patriotischen Beiträgen. Für invalide Grenzer aus den Feldzügen der Jahre 1848 und 1849 und ihre verwaisten Familien, und wenn keine mehr vorhanden, für andere Gren-