Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)

Anhang

Stiftungen. 849 Veränderungen während des Druckes. B. Für Invalide. 1. Der Elisabeth Hagen, für das Wiener Invalidenhaus, zur Bethei­lung von vier Kriegern vom Feldwebel oder Wachtmeister abwärts, welche mit der Waffe in der Hand vor dem Feinde blessirt, das heisst: ein Bein ver­loren, erblindet oder sonst ganz zum Erwerbe untauglich geworden sind. Das in 2100 fl. Oesterr. Währung bestehende Stiftungs- Capital ist zu 5 Percent auf dem Hause Nr. 913 auf der Wieden, nebst dazu gehörigen Gründen vor der Favoriten-Linie elocirt, und die Interessen hievon sind den Invaliden halbjährig auf die Lebensdauer zu erfolgen. Das Verleihungsrecht stellt dem Kriegs-Ministerium zu, welchem die hiesige Invalidenhaus-Commission den Terna-Vorschlag zu erstatten hat. (Abth. 9, Nr. 1799, vom 18. April 1862.) •£• Iscliler patriotische Stiftung, aus Anlass des Feldzuges im Jahre 1859, zur lebenslänglichen Betheilung von in dem genannten Feldzüge invalid oder erwerbsunfähig gewordenen Kriegern aus dem Mannschafts - Stande, welche dem Ischler Bezirke angehören, ln Ermanglung von Soldaten aus dem Feldzuge 1859, können auch andere invalide Krieger, jedoch immer mit Be­vorzugung jener aus einem Feldzuge, betheilt werden. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldversehreibung pr. 1000 fl. Oesterr. Währung. Die Capitalsverwaltung und das Verleihungsrecht steht einer besonderen Com­mission in Ischl zu.f (Abth. 9, ad Nr. 1920, vom Jahre 1862.) 3« Des gewesenen Palatins von Volhynien Franz Graf Sladnicakj', für zwölf, wenn möglich, adelige, invalide Krieger vom Feldwebel und Wacht­meister abwärts, welche polnischer Abkunft sind. Der Stiftungsgenuss besteht in 40 fl. Oesterr. Währung jährlich und lebenslänglich. Das Stiftungs - Capital beträgt 5600 fl. in verschiedenen Staats- Obligationen. Das Vorschlagsrecht steht dem Landes-General-Commando zu Lemberg und das Verleihungsrecht dem jeweiligen Eigenthiimer des Gutes Lisko .im Sanoker Kreise zu. (Abth. 9, Nr. 1957, vom 26. April 1862.) Nachtrags-Bestimmung zu dem Original-Stiftbriefe vom 7. December 1853 für den Gendarmerie- Posten zu Bruck an der Mur (Seite 754, Nr. 64). In Folge geschehener Auflösung des 12. Gendarmerie-Regiments, und Vereinigung seiner Abtheilungen mit dem 1. Gendarmerie-Regimente, hat die von einem ungenannt bleiben wollenden Patrioten für einen Gendarmen des Postens Bruck an der Mur gegründete Stiftung auf das 1. Gendarmerie- Regiment überzugehen. (Abth. 9, Nr. 1963, vom 25. April 1862.) (Gedruckt am 30. April 18ö2.) 54

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