Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)
Anhang
Stiftungen. 831 Anzahl der Plätze in den Cadeten-InErziehungsstituten und häusern und Akademien Schul-Comp. 37 17 1§. Die gräflich lieblin’sche .................................. F ür Söhne vermögensloser Herren- und Ritter- standes-Personen des Militär- und Civilstandes aus böhmischen und mährischen Geschlechtern. Bei Abgang derlei Aspiranten, auch für adelige Jünglinge aus anderen erbländischen Provinzen. Erledigte Stiftungsplätze werden von der Statthalterei des betreffenden Kronlandes concurs- mässig ausgeschrieben und vom Staats-Ministerium der Vorschlag zur Besetzung Seiner k. k. Apostolischen Majestät vorgelegt. Das Stiftungs-Capital wird von der Statthalterei in Mähren verwaltet. 16 S¥>. Die Stiftung der Stadt 8>ebreczin ................. V orzugsweise für Jünglinge aus dem Königreiche Ungarn. Das Verleihungsrecht steht der Stadt Debre- czin zu. 1 2i>. Die Major Carl v. Dell’sche .............................. F ür Officiers-Söhne; jene evangelischer Religion, sowie Verwandte des Stifters, haben den Vorzug. Das Vorschlagsrecht hat der evangelische Kirchen-Convent in Oedenburg, die Bestätigung erfolgt vom Kriegs-Ministerium. Wegen unzureichendem Capital dermal unbesetzt. 2 21« Des Grafen Carl Kitz...................................... Für Jünglinge aus den Königreichen Ungarn, Croatien und Slavonien, dann der ehemaligen Wo j wo di na. Das Verleihungsrecht übt der Stifter aus, nach dessen Tod geht dieses Recht an den commandirenden General von Croatien und Slavonien über. 1 22. Des Fürsten Paul Es/JerSui/.j' ................. V orzugsweise für Jünglinge aus dem Königreiche Ungarn. Das Verleihungsrecht steht dem Stifter und dessen Erben zu. Das Stiftungs-Capital ist auf der Herrschaft Eisenstadt intabulirt. 1 23. Die Kaiser Franz Joseph-Stiftung .... Für Söhne von Civil-Staatsbeamten, die früher Officierc oder Unter-Officiere waren, es mögen 3 50 22