Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)

Anhang

826 Stiftungen. *63» Des katholischen Bischofes zu Diakovar, Joseph Georg Stross- mayer. Das Stiflungs-Capital besteht in einer 5percentigen National-Anlehens- Obligation von 1300 fl., deren jährliche Interessen zur Unterstützung ärme­rer Schüler des Gymnasiums zu Vinkovce bestimmt sind. (Abth. 10, Nr. 4225, vom 21. December 1861.) ©it. Des Wirthshaus-und Bäckerei-Besitzers Marcus Ternacsic* zu Alt-Capella im Gradiscaner Grenz-Regiments-Bezirke. Zu Gunsten seines Stammhauses Nr. 3 in Alt-Capella. Das Capital besteht in Spercentigen Staats-Schuldverschreibungen pr. 2330 fl. C. M., dessen jährliche Interessen ein aus dem Grenzhause Nr. 3 zu Alt-Capella die Schule besuchender hoffnungsvoller Jüngling als Stipendium beziehen soll. Wäre für eine Zeit kein geeigneter Knabe vorhanden, so sollen die einstweilen entfallenden Interessen zum Capitale geschlagen werden. Das Verleihungsrecht hat das Gradiscaner Grenz-Regiments-Commando über Vorschlag des Ternacsich’schen Hausvaters und über Gutachten des diesem Vorge­setzten Compagnie-Commando; die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem Gradiscaner Grenz-Regimente und dem Landes-General-Commando zu Agram übertragen. (B. 3122, vom 10. Juli 1847.) ©5. Des k. k. Oberstlieutenants Joseph Vlatkovic. Das Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M., wovon die jährlich entfallenden Interessen zur Erziehung eines zum Kriegsdienste geeigneten Knaben, welcher die zu Pazarisce befindliche Normal - Schule besucht, und dieselbe auch vollkommen zu beendigen hat, oder in Ermanglung eines solchen, zur Erziehung eines Mädchens aus dem Grenzhause Vlatjcovic Nr. 29 zu Pazarisce im Otocaner Grenz-Regimente, dann in Abgang männlicher und weiblicher Kinder zur Förderung der Wirthschaft dieses Hauses bestimmt sind. Das Vorschlagsrecht ist dem Otocaner Grenz-Regimente, und die diessfällige Verleihung dem Landes-General-Commando zu Agram übertragen. (B. 49ö, vom 6. März 1846.) 66. Des Grenz-Yerwaltungs-Unterlieutenants Franz Wa<lschädl. Das Capital besteht in einer öpereentigen Grundentlastungs-Obligation, dann in zwei 5percentigen National-Anlehens-Haupt-Obligationen, im Gesammt-Nominal-Betrage von 2900 fl. C. M., wovon die Interessen jährlicher 145 fl. C. M. als Stipendium einem Officiers-Sohne des Warasdiner-Creuzer Grenz-Regimcnts Nr. 5 beim Eintritte in die Normalschule verliehen werden, und derselbe in diesem Genüsse, falls er gute Fortgangs-Classen bei tadel­losen Sitten behält, bis zur Beendigung seiner Berufs-Studien, oder seiner auf ärarische Kosten erfolgenden Aufnahme in irgend eine Bildungs-Anstalt selbst dann verbleiben soll, wenn er sich nicht der militärischen Laufbahn widmet. Das Verleihungsrecht steht über Vorschlag des benannten Grenz-Regiments, und Präsentation des Landes-General-Commando zu Agram, dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 21, Nr. 2534, vom 5. Juli 1858.)

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