Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)
Anhang
814 Stiftungen. 6. Des k. k. pensionirten Oberlieutenants Friedrich Binder« 1. Für zwei junge, befähigte Leute sächsischer Nation, welche als Cade ten in die k. k. Armee sich assentiren lassen und unbemittelt sind. Das Stiftungs-Capital besteht in der bpercentigen Verlosungs-Obligation Nr. 28.106 pr. 3320 fl. C. M. Die Stiftungs-Interessen sind auf die Zulagen für beide Cadeten zu gleichen Theilen zu verwenden. ßas Verleihungsrecht steht dem k. k. Landes-General-Commando für Siebenbürgen zu. 2. Für den zeitweise im Range ältesten Corporal der 11. Compagnie des k. k. Infanterie-Regiments Nr. 9, nachdem der Stifter mit dieser Compagnie zuerst im Feuer vor dem Feinde gestanden ist. Das Stiftungs-Capital besteht in der Kpercentigen Ve josungs-Obligation Nr. 28.107 pr. 300 fl. C. M. Die Betheilung mit den Interessen steht dem jeweiligen Regiments-Comman- danten zu. (Abthlg. 9, Nr. Iö3, vom 13. Jänner 1861.) 7« Der zu Hermannstadt verstorbenen Helene Blaumann, für zwei Waisen evangelischer Religion, welche bei dem Landes-General-Commando zu Hermannstadt dienen und noch unverheirathet sind; im Falle aber keine elternlosen Prakticanten vorhanden sind, für zwei andere bei diesem General-Commando dienende unverheirathete Beamte evangelischer Religion. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen National-Anlehens- Obligation pr. 3920 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 20, Nr. 1239, vom 30. Mai 1837.) Des Apothekers Joseph Blühweiss zu Beiovar, bestehend in einem Capital pr. 2076 fl. C. M. in 4percentigen Staats-Obligationen, wovon die Interessen der einen Capitals-Hälfte alle 4 Jahre zur Ausstattung eines verwaisten armen ßürgermädchens bei ihrer Verehelichung zu Beiovar; — die Interessen der anderen Capitals-Hälfte aber zu Gunsten zweier der ärmsten bürgerlichen Handwerker ebendaselbst zur Anschaffung von Handwerkszeugen und Materialien zu gleichen Theilen verwendet werden sollen. Das Verleihungsrecht hat die Belovitrer Militär-Communität. (B. 4367, vom 13. October 1843.) 9» Des k. k. Feldkriegs-Kanzlisten Jacob Bonomo, für einen Feld- kriegs-Kanzlei-Prakticanten oder Adjuncten italienischer Abkunft. Das Capital besteht in zwei 5percentigen verlosten Staats-Schuldverschreibungen pr. 4325 fl. C. M. Die Verleihung steht dem Kriegs-Ministerium zu. (L. 671, vom 17. März 1853.) Nachtrags-Bestimmungen. Die Interessen können, der Stiftung des Feldkriegs-Kanzlisten Jacob Bonomo gemäss, in Zukunft nicht mehr einem Prakticanten oder Adjuncten der Feldkriegs-Kanzlei zugewendet werden, weil in Folge Allerhöchster Bestimmung die Feldkriegs-Kanzlei- Beamten einzugehen haben und ihr Dienst durch Officiere, beziehungsweise Stabs-Feldwebels, welche in die Militär-Kanzlei-Branche eingereiht werden, zu versehen ist. Das Kriegs-Ministerium findet daher zu bestimmen, dass auf die Interessen aus der Jacob Bonomo’schen Stiftung vom Jahre 1859 an Beamte italienischer Abkunft der X. bis XII. Diäten-Classe, welche bei der Militär- Administration im venetianischen Königreiche dienen, von guter Conduite und Reinheit der politischen Gesinnung sind, Anspruch haben sollen.