Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)

Anhang

810 Stiftungen. itS. Der k. k. Rittmeisters-Witwe Theresia Freiin v. Schellerer. Das Capital besteht in IS.130 fl. C. M. Die hievon abfallenden jährli­chen Zinsen sind zu einer immerwährenden Stiftung eines Zöglingsplatzes in der Theresianischen Akademie gewidmet, welcher nach dem Willen der Stifterin jeweilig einem solchen Officiers-Sohne verliehen werden soll, der von ehelicher und adeliger Geburt, und zwar ausschliesslich vom Ritter­oder Freiherren-Stande ist, dessen beide Eltern adelig und mittellos sind, der Vater im Felde sich rühmlich ausgezeichnet, wenigstens den Rang eines Hauptmannes resp. Rittmeisters bis einschliesslich eines Obersten in einem Linien-Infanterie- oder Cavallerie-Regimente bekleidet hat, und pensionirt ist; doch kann auch der Sohn eines noch wirklich mit obigen Eigenschaf­ten im Militär dienenden Vaters aufgenommen werden. Ein Abkömmling aus der Freiherr Ertel v. Krehlau'schen Familie soll den Vor­zug haben. Das Verleihungsreeht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (N. 2836, vom 17. October 1826.) *S-9. Dcsk.k. Ober-Kriegs-Commissärs Johann Ritter v.Schloissnfgg. Für taubstumme und blinde Kinder von Militär-Beamten und OfFicieren, bestehend in opercentigen verlosten Staats-Schuldverschreibungen von 17.920 fl. C. M. und 45 fl. W. W. Das Präsentations-Recht steht dem Landes-Generai-Commando in Wien, das Ver­leihungsrecht aber dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 1624, vom 16. Mai 1848.) 50. Des k.k. Feldmarschall-Lieutenants Friedrich Ritter v. Spanoglie. Für zwei Kinder verdienstvoller Individuen im Tyrnauer Invalidenhause. Das Capital besteht in einer öpercentigen Staats-Schuldverschreibung von 200 fl. C. M., wovon die Interessen immer am 18. August vertheilt werden. Das Recht der Verleihung hat das gedachte Invalidenhaus-Commando. (Section 111, Abth. 4, IVr. 4605, vom 26. November 1853.) i!5S. Des Oberstlieutcnants Joseph Sühn!, für ein vom Militär abstam­mendes vaterloses Kind. Das Capital besteht in der opercentigen krainer’schen Grundentlastungs- Obligation pr. 800 fl. Die Vermögensverwaltung und das Verleihuugsrecht steht dem Magistrate der Stadt Laibach zu. Dem Ergänzungs-ßezirks-Commando zu Laibach steht das lnvigilationsrecht bezüglich der statutenmässigen Verwendung der Stiftungs-Interessen zu. (Abth. 9, Nr. 1599, vom 1. April 1862.) 52. Der Rittmeister-Auditors-Tochter Louise Sulzer. Für zwei ganz mittellose Aveibliche Officiers-Waisen, die über ihr sittliches Betragen gute Zeugnisse aufzuweisen haben, und unter denen die kranken und gebrechlichen den Vorzug haben sollen. Das Stiftungs-Capital besteht gegenwärtig in opercentigen Staats- Obligationen pr. 12.900 fl. C. M., und wird sich durch eingehende Privat- Forderungen noch erhöhen. Dem Kriegs-Ministerium steht die Verleihung der Stiftungs-Interessen «u. (Section III, Abth. 4, Nr. 5273, vom 17. Juli 1854, und Nr. 4010, vom Jahre 1855.) Das ursprüngliche Capital dieser, von der verstorbenen Rittmeister- Auditors-Tochter, Louise Sul*er, für zwei mittellose Officiers-Waisen letztwillig errichteten Stiftung pr. 11.400A. C. M., ist durch nachträglich ein­gegangene Privat-Forderungen bis auf die Summe von 16.125 fl. C. M. vermehrt worden, und zwar bestehen die zugewachsenen Capitals-Beträge

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