Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)
Anhang
810 Stiftungen. itS. Der k. k. Rittmeisters-Witwe Theresia Freiin v. Schellerer. Das Capital besteht in IS.130 fl. C. M. Die hievon abfallenden jährlichen Zinsen sind zu einer immerwährenden Stiftung eines Zöglingsplatzes in der Theresianischen Akademie gewidmet, welcher nach dem Willen der Stifterin jeweilig einem solchen Officiers-Sohne verliehen werden soll, der von ehelicher und adeliger Geburt, und zwar ausschliesslich vom Ritteroder Freiherren-Stande ist, dessen beide Eltern adelig und mittellos sind, der Vater im Felde sich rühmlich ausgezeichnet, wenigstens den Rang eines Hauptmannes resp. Rittmeisters bis einschliesslich eines Obersten in einem Linien-Infanterie- oder Cavallerie-Regimente bekleidet hat, und pensionirt ist; doch kann auch der Sohn eines noch wirklich mit obigen Eigenschaften im Militär dienenden Vaters aufgenommen werden. Ein Abkömmling aus der Freiherr Ertel v. Krehlau'schen Familie soll den Vorzug haben. Das Verleihungsreeht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (N. 2836, vom 17. October 1826.) *S-9. Dcsk.k. Ober-Kriegs-Commissärs Johann Ritter v.Schloissnfgg. Für taubstumme und blinde Kinder von Militär-Beamten und OfFicieren, bestehend in opercentigen verlosten Staats-Schuldverschreibungen von 17.920 fl. C. M. und 45 fl. W. W. Das Präsentations-Recht steht dem Landes-Generai-Commando in Wien, das Verleihungsrecht aber dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 1624, vom 16. Mai 1848.) 50. Des k.k. Feldmarschall-Lieutenants Friedrich Ritter v. Spanoglie. Für zwei Kinder verdienstvoller Individuen im Tyrnauer Invalidenhause. Das Capital besteht in einer öpercentigen Staats-Schuldverschreibung von 200 fl. C. M., wovon die Interessen immer am 18. August vertheilt werden. Das Recht der Verleihung hat das gedachte Invalidenhaus-Commando. (Section 111, Abth. 4, IVr. 4605, vom 26. November 1853.) i!5S. Des Oberstlieutcnants Joseph Sühn!, für ein vom Militär abstammendes vaterloses Kind. Das Capital besteht in der opercentigen krainer’schen Grundentlastungs- Obligation pr. 800 fl. Die Vermögensverwaltung und das Verleihuugsrecht steht dem Magistrate der Stadt Laibach zu. Dem Ergänzungs-ßezirks-Commando zu Laibach steht das lnvigilationsrecht bezüglich der statutenmässigen Verwendung der Stiftungs-Interessen zu. (Abth. 9, Nr. 1599, vom 1. April 1862.) 52. Der Rittmeister-Auditors-Tochter Louise Sulzer. Für zwei ganz mittellose Aveibliche Officiers-Waisen, die über ihr sittliches Betragen gute Zeugnisse aufzuweisen haben, und unter denen die kranken und gebrechlichen den Vorzug haben sollen. Das Stiftungs-Capital besteht gegenwärtig in opercentigen Staats- Obligationen pr. 12.900 fl. C. M., und wird sich durch eingehende Privat- Forderungen noch erhöhen. Dem Kriegs-Ministerium steht die Verleihung der Stiftungs-Interessen «u. (Section III, Abth. 4, Nr. 5273, vom 17. Juli 1854, und Nr. 4010, vom Jahre 1855.) Das ursprüngliche Capital dieser, von der verstorbenen Rittmeister- Auditors-Tochter, Louise Sul*er, für zwei mittellose Officiers-Waisen letztwillig errichteten Stiftung pr. 11.400A. C. M., ist durch nachträglich eingegangene Privat-Forderungen bis auf die Summe von 16.125 fl. C. M. vermehrt worden, und zwar bestehen die zugewachsenen Capitals-Beträge