Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)

Anhang

Stiftungen. 789 Bei eintretendem Ableben eines Stiftlings geht der Stiftungs-Genuss auf dessen Witwe oder Kinder, und zwar auf letztere bis zum 18. Lebensjahre über, jedoch in der Regel nur, wenn die Ehe noch während der activen Dienstleistung des Kidegers geschlossen worden war. Nach dem Ableben des Feldmarschalls Grafen Radetzky, welcher das Präsenta- tions- und Verleihungsrecht in sich vereinigte, ging das Präsentationsrecht auf den Kriegs-Minister, und das Verleihungsrecht auf die Commune Wien über. (Abth. 20, Nr. 776, vom 14. März 1858.) 15t#* Radetzky-Stiftung. Gegründet von dem geheimen Rathe Freiherrn v. Skrbensky, zur ßetheilung eines Invaliden des 10. Jäger-Bataillons auf Lebensdauer mit den Interessen des Capitals pr. 815 fl. C. M. in einer 5percentigen Verlosungs- Obligation. (L. 3912, vom 14. August 1852.) Nachdem Feldmarschall Graf Radetzky zu dem Ernennungsrechte für diese Stif­tung einen Nachfolger nicht bestimmt hat, so übergeht dasselbe an das Kriegs-Mini­sterium. (Abth. 6, Nr. 663, vom 28. Jänner 1860.) 155« Radetzky-Stiftung des Officiers-Corps des 11. Feld-Jäger- ßataillons. Gegründet zum Andenken an den österreichischen Feldzug gegen Pie­mont im Jahre 1849, und hat zum ZAvecke die jährliche Betheilung eines in­validen Mannes des 11. Feld-Jäger-Bataillons mit den Interessen der 5per- eentigen Stiftungs-Obligation pr. 125 fl. C. M. (D. 4344, vom 19. Juli 1850.) ~I5ft. Graf Radetzky-Stiftung zur Betheilung von würdigen, nach Teplitz und Schönau zuständigen Invaliden. Das Capital besteht in 1150 fl. Oesterr. Währung in öffentlichen und Privat-Übligationen. dessen Verwaltung die Teplitzer Gemeinde-Vorstehung besorgt. Das Verleihungsrecht hat der Teplitzer Magistrat. (Abth. 9, Nr. 922, vom 22. Februar 1861.) 15 Í. Carl Heinrich Ralil’sche Stiftung des k. k. Officials Johann Saazer. Für drei pensionirte Officiere und zwölf Invalide, welche die Schlacht von Aspern mitgekämpft haben. Das Capital besteht in 6795 fl. C. M. Spercentiger Obligationen, wovon die Interessen jährlich am 21. Mai (dem Gedächtnisstage dieser Schlacht) zur Hälfte an Officiere, vom Oberlieutenant abwärts, oder deren Witwen, welche die Eignung nachweisen können, und zur anderen Hälfte an Invalide, vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, zu vertheilen sind. Das Verleihungsrecht hat sich der Gründer der Stiftung Vorbehalten. (D. 4343, vom 18. Juli 1850.) 15S» Der k. k. Oberstens-Witwe Louise Freiin v. Reclienberg. Für drei in den Feldzügen der Jahre 1848 und 1849 invalid gewordene Krieger der k. k. Armee. Bestehend in einer 4V2percentigenMetallique-Obligationpr. 2000A.C.M. Das Verleihungsrecht steht nach dem erfolgten Ableben des Feldmarschalls Gra­fen Radetzky, des Feldzeugmeisters Freiherrn von Ilaynau und des Feldzeugmeirters Grafen Jellacic, dem Kriegs-Ministerium zu. (L. 7186, vom 25. December 1851.) 159. Der k. k. Thürhüters-Witwe Anna Reiniger. Für zwei der ältesten invaliden Gemeinen im Wiener Invalidenhause. Diese sind jährlich am 1. Juli mit den Spercentigen Interessen der Obli­gation pr. 1000 fl. C. M. zu gleichen Theilen zu betheilen. Das Verleihungsrecht hat das Wiener Invalidenhaus-Commando. (D. 4510, vom 25. Juli 1850.)

Next

/
Oldalképek
Tartalom