Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)

Anhang

Stiftungen. 787 1 44. Der Pesther israelitischen Cultus-Gemeinde. Aus Anlass der glücklichen Rettung Seiner k. k. Apostolischen Majestät* für drei dürftige und verdiente Invalide des k. k. Infanterie-Regiments Erz­herzog Albrecht Nr. 44. — Die Interessen des Capitals pr. 845 fl. C. M. in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung sind jedes Jahr am 18. Fe­bruar von dem jeweiligen Regiments-Inhaber zu verleihen. (Section III, Abth. 4, Nr. 5011, vom 9. December 1853.) 145* Des Anton Petzek sammt Gattin zu Ofen, für einen zu Sadowa- Wisznia in Galizien wohnenden würdigen Invaliden, oder in dessen Er­manglung für einen ausgedienten hilfsbedürftigen gut gesitteten k. k. Soldaten. Das Stiftungs - Capital besteht in äpercentigen National-Anlehens- Obligationen pr. 120 fl. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando in Galizien zu. (Section Hl, Abth. 4, Nr. 8381, vom 30. Juni 1856.) 146. Des Doctors der Rechte Johann Piatke. Bestehend in 2percentigen öffentlichen Fonds-Obligationen pr. 640 fl. C. M. und 2788 fl. 4748 kr. W. W., deren Jahreszinsen zur Unterstützung solcher Invaliden verw endet w'erden, welche aus den Dörfern Martinai! und Strzebowitz in Schlesien zum Militär gestellt worden sind. Das Verleihungsrecht hat das Kriegs-Ministerium, einvernehmlich mit dem Staats-Ministerium. (D. 552, vom 30. Jänner 1838, und Section III, Abth. 4, Nr. 564?, vom 24. Juli 1854, und Nr. 6243, vom 14. August 1854.) 147. Des k. k. Majors Hieronymus Freiherrn Pilati v. Tassul, Das Capital besteht aus einer 4percentigen Metallique-Obligation pr. 1000 fl. C. M., wovon die Interessen für zwei Invalide bestimmt sind, welche bei dem Infanterie-Regimente Nr. 59 gedient haben. Das Wiener lnvalidenhaus-Commando liat das Betheilungsrecht. (D. 1871, vom 11. Juni 1845.) 148. Des Anton Ritter v. Plappart* jubilirten Hofrathes des k. k. obersten Gerichtshofes. Für den würdigsten Invaliden des Wiener Invalidenhauses, bestehend in einer 5percentigen Metallique-Obligation pr. 1000 fl. C. M., wovon die Interessen jährlich am Geburtsfeste Seiner Majestät des jeweiligen Kaisers von Oesterreich zu vertheilen sind. Die Auswahl und Betheilung ist dem Wiener lnvalidenhaus-Commando übertragen. (L. 2542, vom 14. Mai 1852.) 146« Eines ungenannt bleiben wollenden Pfarrers des Pottenslei- ne i* Decanates. Für einen invaliden oder sonst würdigen Gendarmen Nieder-Oester- reichs, welcher mit den jährlichen Interessen des in einer 5percentigen Staats-Obligation pr. 100 fl. C. M. bestehenden Stiftungs-Capitales zu be­theilen ist. Das Ernennungsrecht hat der jeweilige oberste Chef der k. k. Gendarmerie. Die Obsorge über die Stiftung steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 6567, vom 22. August 1854.) 150* Des Realitäten-Besitzers Jacob v. Prandi zu Triest. Das Capital besteht in einer 4percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M.; die davon entfallenden Interessen werden alljährlich am Allerhöchsten Geburtstage Seiner Majestät des Kaisers einem invaliden und 50 *

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