Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)

Anhang

Stiftungen. 779 Ermanglung für andere von der Stadt Krems gestellte und invalid gewordene Krieger. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 1700 fl. C. M., dessen Verwahrung und Verrechnung der genannten Stadtgemeinde zusteht. Dem jeweiligen Gemeinde-Vorstände steht das Betheilungsrecht zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 7982, vom 28. Juli 1855.) f)?. Des Vicariates zu It rum au in Böhmen, für einen aus dem Kru- mauer Kreise gebürtigen invaliden Gemeinen aus den Feldzügen der Jahre 1813 und 1814, und in Ermanglung eines solchen, für einen anderen Invali­den, mit einer jährlichen Zulage. Das Capital besteht in 1025 fl. C. M. zu 5 pCt. Das Verleihungsrecht besitzt nach dem Ableben des Feldmarschalls und Ilof- Kriegsraths-Präsidenten, Carl Fürsten zu Schwarzenberg, der jeweilige Majorats-Erbe. (D. 6083, vom 3. October 1815.) 08. Künstler-Stiftung für invalide Soldaten vom Jahre 1859, gegründet von dem patriotischen Vereine der Wiener Künstler, als II. Ab­theilung des patriotischen Hilfs - Vereines während der Kriegsdauer im Jahre 1859. Das Stiftungs-Capital besteht in 18.000 fl. siebenbürgischer Grund-Ent- Jastungs-Obligationen, von deren Interessen neun im Feldzuge 1859 verwun­dete und arbeitsunfähige Krieger mit 100 fl. Oesterr. Währung jährlich und lebenslänglich zu betheilen sind. Das Präsentationsrecht steht dein Comite der Künstler-Vereine „Eintracht“ und „Albrecht Dürrer-Verein“ zu; das Verleihungsrecht hat das Kriegs-Ministerium. Im Falle der Auflösung dieser Vereine geht das Präsentationsrecht an den Chef der nieder-österreichischen politischen Landesbehörde über. (Abth. 15, Nr. 2604, vom 19. Juni 1860.) 9f>. Der Grosshändlers-Tochter Maria v. Kurzbeck zur Betheilung von vier in Nieder-Oesterreich gebornen im k. k. Militärdienste erblindeten und in deren Ermanglung vor dem Feinde blessirten Soldaten vom Feldwe­bel und Wachtmeister abwärts. Das Stiftungs-Capital besteht in 4000 fl. Spercentiger Staats-Schuld­verschreibungen. Das Präsentationsrecht zur Stiftung steht dem Landes-General-Commando in Wien zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 1626, vom 12. Februar 1857.) Nachtrags-Bestimmung. Die Stifterin hat das Stiftungs-Capital um 2000 fl. in 5pereentigen Metallique-Obligationen vermehrt, deren Interessen zwei erwerbsunfähige k. k. Soldaten lebenslänglich zu beziehen haben. Die Gesammt-Stiftung über die nunmehr bestehenden sechs Plätze hat den Namen „Ritter v. Kurzbeck’sche Stiftung“ zu führen. Das Verleihungsrecht, welches sich die Stifterin Vorbehalten hat, geht nach ihrem Ableben auf das Landes-General-Commando in Wien über. (Abth. 6, Nr. 350, vom 21. Jänner 1860.) #100» Des Stadtrathes zu Kuttenberg in Böhmen für fünf Invalide, welche vor der Assentirung in den Gemeinde-Verband der Stadt gehörten. Das Capital beträgt 1000 fl. in 5percentigen Staats-Obligationen. Die Capitals-Verwaltung und das Verleihungsrecht steht dem Stadt-Magistrate iin Kuttenberg zu. (Abth. 15, Nr. 1384, vom 8. Mai 1860.)

Next

/
Oldalképek
Tartalom