Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)

Anhang

Stiftungen. 761 Das Capital besteht in Obligationen pr. 8036 fl. C. M. und in 83 fl. in Einlös-Scheinen, daninter sechs Stück Actien der k. k. privilegirten öster-r reichisehen National-Bank. Das Ertriigniss ist bestimmt zu jährlichen Zulagen, jede zu 100 fl. C. M. für durchaus würdige Cadeten der k. k. Kürassier-und Dragoner-Regimenter, dann auf Equipirungs-Beiträge für mittellose Cadeten der besagten Regir menter bei ihrer Beförderung zu Officieren. Das Betheilungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2610, vom 17. Juni 1839, D. 305, vom 28. Jänner 1840, und D. 1432, vom 9. Mai 1845.) 103« Seiner königlichen Hoheit des k. k. Feldmarschall-Lieutenants Prinz Gustav von Wasa, zur Erinnerung, dass Höchst Dieselben das k. k. 60. Infanterie-Regiment bereits durch 25 Jahre als Inhaber befehligen, für die Adjutanten dieses Regiments. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen Metallique-Obligation Nr. 1709, ddo. 1. November 1856, pr. 3000 fl., deren Interessen als jähr­liche Zulage an den jeweiligen Regiments-Adjutanten oder die Bataillons- Adjutanten, in soferne sie einer Unterstützung bedürfen, zu vertheilen sind. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 32, vom 6. März 1837.) 10*4. Der k.k. Feldzeugmeisters-Gemahlin Maria Gräfin v. WimplFen, gebornen Freiin v. Eskeles» Zum Andenken an das von ihrem Gemahl geführte Commando des Infanterie-Regiments Nr. 59, und zur Erinnerung an die am 15. Novem­ber 1839 stattgehabte Regiments-Fahnenweihe, hat dieselbe zwei Spercen- tige Staats-Schuldverschreibungen, jede pr. 1000 fl., mit der Bestimmung gewidmet, dass von den davon entfallenden Interessen eine tägliche Zulage von 6, 5, 3 und 2 kr. C. M. an vier altgediente Führer, Corporale und Gefreite dieses Regiments erfolgt werde. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Regiments-Commandant. (D. 2640, vom 11. October 1841.) 105* Der k. k. Feldzeugmeisters-Gemahlin Marie Gräfin Wimpflfen, gebornen Freiin v. Eskeles. Zur Erinnerung an die am 4. Juni 1854 zu Comorn stattgehabte Fahnen­weihe des Linien-Infanterie-Regiments Nr. 22, und zur Betheilung von vier altgedienten durch musterhaftes Betragen oder bewiesene Tapferkeit besonders ausgezeichneten Führern, Corporalen und Gefreiten des er­wähnten Infanterie-Regiments mit einer täglichen Zulage während ihrer activen Dienstleistung im Regimente. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuld­verschreibung ä 2000 fl. C. M. Das Ernennungsrecht steht über Vorschlag der Bataillons-Commandanten dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 8198, vom 6. October 1854.) 106« Des Ernst WTiníer, Bergbau-ÍBesitzers zu Gratz. Für den verdienstvollsten Mann der Militär-Polizei-Wach-Corps-Abthei- lung zu Gratz. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 100 fl. Das Verleihungsrecht steht dem FZM. Freih. Kempen von Fichtenstamm, und nach dessen Ableben dem jeweiligen Commandanten des Militär-Polizei-Wach- Corps zu. (Abth. 6, Nr. 1674, vom 26. Februar 1859.)

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